Winterdienst Groß-Gerau

Die HANI Dienstleistungs GmbH übernimmt den Winterdienst Groß-Gerau – Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung für Unternehmen, Hausverwaltungen und WEG. Als Kreisstadt verbindet Groß-Gerau eine historische Altstadt am Schwarzbach mit modernem Gewerbe und Wohngebieten in den Stadtteilen Dornheim, Wallerstädten, Berkach und Dornberg – nur wenige Kilometer vom Frankfurter Flughafen entfernt.
Wir betreuen Gewerbeobjekte, Bürogebäude, Industrieflächen, Wohnanlagen und WEG im gesamten Stadtgebiet und übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich für Sie: versichert, dokumentiert, zuverlässig.

⭐ 4.9/5 Bewertung   📞 24/7 Erreichbar   🗓 Nov – März  📋 Einsätze dokumentiert

„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“

Unser Winterdienst in Groß-Gerau

Groß-Gerau liegt mitten im Hessischen Ried, als Kreisstadt mit Verwaltungssitz und zugleich als Standort zahlreicher Gewerbe- und Logistikbetriebe nahe dem Frankfurter Flughafen. Genau darauf ist unser Einsatz ausgelegt: Wir halten Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingangsbereiche zuverlässig frei – termingerecht zu den in der Satzung geforderten Zeiten.

🟧 Schneeräumung: Räumen von Gehwegen, Hofeinfahrten, Parkplätzen und Zuwegen, je nach Fläche per Hand, Schneeschaufel, Schneefräse oder Schneepflug.

🟧 Streudienst bei Glätte: Abstumpfende Stoffe gemäß den Vorgaben der Stadt – in Groß-Gerau ist Streusalz nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Reste zulässig.

🟧 Glättekontrolle: Frühe Kontrollfahrten vor Beginn des Berufsverkehrs, bei Bedarf mehrfach am Tag.

🟧 Maschineneinsatz: Vom Streufahrzeug bis zur Schneefräse – passend zur Flächengröße, auch für Reihenhaussiedlungen mit engen Wohnwegen.

🟧 Dokumentation: Lückenlose Einsatzprotokolle, die im Schadensfall als wichtiger Nachweis dienen können.

🟧 24-Stunden-Bereitschaft: Von November bis März sind wir rund um die Uhr einsatzbereit – auch bei kurzfristigem Wetterumschwung oder nächtlichem Schneefall sind wir vor Ort, bevor der Berufsverkehr einsetzt.

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführter Maßnahme dokumentiert. Das Einsatzprotokoll hält Zeitpunkt und Umfang der ausgeführten Arbeiten fest und kann im Schadensfall als wichtiger Nachweis dienen. Für Hausverwaltungen und WEG erleichtert es zudem die Nachvollziehbarkeit gegenüber Eigentümern und Verwaltungen.

Räum- und Streupflicht in Groß-Gerau: Was die Satzung verlangt

Die Grundlage bildet die Satzung über die Straßenreinigung in der Kreisstadt Groß-Gerau. Sie überträgt die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen auf die Anlieger. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet bei Stürzen nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich. Die wichtigsten Eckdaten:

Räumzeiten

Täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr, ohne gesonderte spätere Frist für Sonn- und Feiertage. Bei Schneefall muss unverzüglich geräumt und gestreut werden.

Gehwegbreite

Der Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang ist auf mindestens 1,25 Meter zu räumen. Bei Reihenhaussiedlungen mit Wohnwegen bis 3 Meter Breite erstreckt sich die Pflicht nur bis zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze – die rückwärtige Seite entfällt. Bei Eisglätte müssen Gehwege in voller Breite und Tiefe abgestumpft werden, Überwege auf mindestens 2 Metern.

Streumittel

Zu streuen ist mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt. Streusalz ist nur in geringen Mengen zulässig, um bereits festgetretene Eis- und Schneereste zu beseitigen – die Rückstände müssen nach der Frostperiode wieder entfernt werden.

Bußgeld & Haftung

Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Schwerer wiegt das zivilrechtliche Haftungsrisiko: Bei einem Sturz kann der Anlieger schadensersatzpflichtig werden.

Warum Hausverwaltungen und Betriebe in Groß-Gerau auf HANI setzen

Wer in Groß-Gerau Flächen freihalten muss, braucht keinen wechselnden Subunternehmer, sondern einen Partner, der das Objekt kennt und vor der Satzungsfrist da ist. Genau dafür stehen wir – mit festen Teams, klaren Verträgen und nachweisbarer Qualität.

Feste Teams, kein ständiger Wechsel

Bei uns kümmert sich dasselbe Team um Ihre Flächen – kein Einweisen von vorne bei jedem Einsatz, kein Subunternehmer, der die Adresse nicht kennt.

Pünktlich vor der Satzungsfrist

Wir richten unsere Kontrollfahrten an den Groß-Gerauer Räumzeiten aus. Ihre Flächen sind frei, bevor um 7 Uhr der erste Mitarbeiter oder Mieter das Haus verlässt.

Klarer Winterdienstvertrag

Sie erhalten einen festen Winterdienstvertrag mit definierten Flächen, Zeiten und Streumitteln. Keine Hotline, die Sie weiterverbindet – ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt.

Abgesichert und nachweisbar

Wir arbeiten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung und dokumentieren jeden Einsatz. So unterstützen wir Sie beim Nachweis, dass Ihre Kontrollpflicht erfüllt wurde.

DEKRA-Zertifiziert

Qualität lässt sich behaupten oder nachweisen. Wir tun Letzteres: HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.

Winterdienst Groß-Gerau - Hani Dienstleistungen Team bei Schneeräumung

Unser Einsatzgebiet rund um Groß-Gerau

Wir übernehmen den Winterdienst Groß-Gerau – im gesamten Stadtgebiet – von der Kernstadt über Dornheim, Wallerstädten, Berkach und Dornberg.

Auch im Umland sind wir regelmäßig im Einsatz, unter anderem in Nauheim, Büttelborn, Mörfelden-Walldorf, Riedstadt, Trebur und Griesheim.

Häufige Fragen zum Winterdienst Groß-Gerau

Bis wann müssen Gehwege in Groß-Gerau geräumt sein?

Die Räumpflicht gilt täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr – ohne gesonderte spätere Frist für Sonn- und Feiertage. Bei Schneefall muss unverzüglich geräumt und gestreut werden. Wir richten unsere Einsätze genau nach dieser Vorgabe aus.

Gilt für Reihenhaussiedlungen in Groß-Gerau eine andere Regel?

Ja. Bei Reihenhaussiedlungen, die über schmale Wohnwege bis 3 Meter Breite erschlossen sind, erstreckt sich die Räumpflicht nur bis zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze – die rückwärtige Seite entfällt. Wir kennen diese Sonderregel und richten unsere Einsätze entsprechend aus.

Darf in Groß-Gerau Streusalz verwendet werden?

Nur eingeschränkt. Die Satzung schreibt abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt vor. Streusalz ist ausschließlich in geringen Mengen zulässig, um bereits festgetretene Eis- und Schneereste zu beseitigen, und muss danach wieder entfernt werden.

Wer haftet, wenn jemand auf einem ungeräumten Gehweg stürzt?

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Anlieger. Kommt er ihr nicht nach, haftet er bei einem Sturz nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich. Beauftragen Sie uns mit der Durchführung, übernehmen wir die Räumung – Ihre Kontrollpflicht unterstützen wir mit lückenloser Dokumentation.

Eignet sich der Winterdienst auch für Hausverwaltungen und WEG?

Ja. Wir arbeiten überwiegend für Hausverwaltungen, WEG und Gewerbebetriebe. Pro Objekt gibt es einen festen Winterdienstvertrag mit klar definierten Flächen, Zeiten und Streumitteln sowie einen festen Ansprechpartner.

Sind die Kosten für den Winterdienst Groß-Gerau steuerlich absetzbar?

Für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte sind Winterdienstkosten in der Regel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ansetzbar. Bei Wohnobjekten kommt unter Umständen § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht. Die steuerliche Einordnung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Winterdienst in Groß-Gerau anfragen

Ihr Kontakt zu uns:

HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis

Telefon:
06245 / 903 973 5

E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de

24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89

HANI Darmstadt
Tel. 06157 - 981 002 2

HANI Kaiserslautern
Tel. 0631 - 984 180 00

HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47

HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9

HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110

HANI Stutensee
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