Winterdienst Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße liegt am Rand des Pfälzer Waldes – mit neun Ortsbezirken, die vom flachen Rheintal bis in die Weinbergslagen von Hambach und Haardt reichen. Im Winter bedeutet das: unterschiedliche Verhältnisse auf engem Raum. Während es in der Innenstadt noch nass ist, kann es in den Hanglagen der Ortsbezirke längst glatt sein. Als Grundstückseigentümer tragen Sie die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Objekt – egal in welchem Ortsbezirk. Das regelt die städtische Straßenreinigungssatzung. Den Winterdienst auf Fahrbahnen übernimmt der städtische Bauhof. Alles andere liegt bei Ihnen.

HANI übernimmt den Winterdienst Neustadt an der Weinstraße für Sie: Schneeräumung, Streudienst, Eisbeseitigung – mit Vertrag, Protokoll und 24/7-Bereitschaft.

⭐ 4.9/5 Bewertung   📞 24/7 Erreichbar   🗓 Nov – März  📋 Einsätze dokumentiert

„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“

Was wir beim Winterdienst in Neustadt für Sie tun

Ob Gewerbeobjekt in Lachen-Speyerdorf, Wohnanlage im Branchweilerhof oder Büroeingang in der Innenstadt – wir schauen uns Ihr Objekt vor Saisonbeginn an und halten schriftlich fest, was wann zu tun ist.

🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Stellplätzen


🟧 Streudienst mit Sand, Splitt oder Granulat – kein Streusalz auf Gehwegen, satzungskonform


🟧 Eisbeseitigung an Treppen, Rampen und Eingangsbereichen


🟧 Freihalten von ÖPNV-Haltestellen-Zugängen vor Ihrem Grundstück

🟧 Vorsorgestreuen vor angekündigtem Frost oder Eisregen


🟧 Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, November bis März

🟧 Räumung von Betriebsflächen mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug

🟧 Einsatzprotokoll nach jedem Einsatz – Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel

Wir arbeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung und tragen im Rahmen des Winterdienstvertrags die operative Verantwortung für Ihre Flächen.

Winterdienst in Neustadt an der Weinstraße – was die Satzung vorschreibt

Grundlage ist die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Fahrbahnen räumt der städtische Bauhof nach Verkehrsbedeutung. Für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer zuständig – in der Kernstadt und in allen neun Ortsbezirken.

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Wann muss geräumt sein?

Täglich bis 7:00 Uhr – dann muss der Gehweg bereits frei sein. Schneit es danach oder wird es glatt, muss sofort nachgeräumt werden. Die Pflicht gilt den ganzen Tag bis 22:00 Uhr. Die Satzung unterscheidet nicht zwischen Werktagen und Sonn- oder Feiertagen.

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    Wie viel Fläche muss frei sein?

    Gehwege sind auf 1,50 m Breite freizuhalten (§ 4 Abs. 2). Liegt vor Ihrem Grundstück eine ÖPNV-Haltestelle, muss auch der Zugang dazu von Schnee freigehalten werden. Bei Straßen ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze.

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    Was darf gestreut werden?

    Sand, Splitt, Asche und ähnliche abstumpfende Mittel. Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten (§ 5 Abs. 3). Erlaubt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen: bei Eisregen sowie an Treppen, Rampen, Brücken und Gefällstrecken.

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    Was passiert bei Verstößen?

    Wer nicht räumt und jemand stürzt, haftet nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Beauftragen Sie einen Winterdienst, schützt Sie das – aber Ihre Kontrollpflicht bleibt. Sie müssen belegen können, dass tatsächlich geräumt wurde.

    Was HANI beim Winterdienst in Neustadt an der Weinstraße anders macht

    Guter Winterdienst fällt nicht auf – weil einfach alles erledigt ist, wenn Sie morgens ankommen. Dafür sorgen wir.

    Eigene Leute, eigene Fahrzeuge

    Kein Subunternehmer, keine Weitervergabe. Bei Ihnen arbeitet ausschließlich eigenes HANI-Personal – mit eigenem Schneepflug, eigener Schneefräse, eigenem Streufahrzeug. Verlässlich, auch in den Ortsbezirken mit Hanglagen.

    Protokoll nach jedem Einsatz

    Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel – alles schriftlich. Das ist Ihr Nachweis, falls jemand behauptet, der Gehweg sei nicht gesichert gewesen. Im Schadensfall zählt, was dokumentiert ist.

    Ein Vertrag, alles geregelt

    Winterdienstvertrag, Saisonplanung, Abrechnung – bevor der erste Schnee fällt. Kombinierbar mit Unterhaltsreinigung und Gebäudereinigung.

    DEKRA-zertifiziert

    HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.

     

    Winterdienst in Neustadt an der Weinstraße: Schneeräumung und Streudienst durch Hani Team

    Winterdienst Neustadt an der Weinstraße – unser Einsatzgebiet

    Wir betreuen Objekte in der Kernstadt und in allen Ortsbezirken:

    Hambach, Haardt, Mußbach, Gimmeldingen, Königsbach, Lachen-Speyerdorf, Diedesfeld, Geinsheim und Duttweiler. Auch im Umland: Deidesheim, Bad Dürkheim, Edenkoben, Landau und Speyer.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer ist in Neustadt an der Weinstraße für den Winterdienst zuständig?

    Der städtische Bauhof räumt Fahrbahnen nach Verkehrsbedeutung. Den Gehweg vor Ihrem Grundstück müssen Sie als Eigentümer selbst sichern – das gilt in der Kernstadt und in allen neun Ortsbezirken. Kommt es zu einem Unfall auf einem nicht geräumten Gehweg, haften Sie nach § 823 Abs. 1 BGB.

    Bis wann muss der Gehweg in Neustadt geräumt sein?

    Bis 7:00 Uhr morgens – täglich, auch an Sonn- und Feiertagen. Die Satzung macht keinen Unterschied. Schneit es danach oder entsteht Glätte, muss sofort nachgeräumt werden. Die Pflicht gilt bis 22:00 Uhr.

    Darf ich in Neustadt an der Weinstraße Streusalz verwenden?

    Auf Gehwegen grundsätzlich nein. Die Satzung schreibt Sand, Splitt oder ähnliche abstumpfende Mittel vor. Streusalz ist nur bei Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und Gefällstrecken erlaubt. Wir streuen satzungskonform.

    Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?

    Ja. Gewerbliche Objekte: Betriebsausgabe. Privat genutzte Immobilien: haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG – 20 % der Lohnkosten, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Ihr Steuerberater bestätigt die Details.

    Was gilt, wenn vor meinem Grundstück eine Bushaltestelle liegt?

    Dann müssen Sie auch den Zugang zur Haltestelle von Schnee freihalten. Das ist in der Satzung ausdrücklich geregelt und wird von vielen Eigentümern übersehen. Wir berücksichtigen das bei der Einsatzplanung.

    Was kostet der Winterdienst in Neustadt an der Weinstraße?

    Das hängt von Fläche, Lage und Aufwand ab. Objekte in den Weinbergslagen der Ortsbezirke erfordern andere Planung als Gewerbeflächen in der Innenstadt. Wir kommen kostenlos vorbei und machen ein konkretes Angebot – vor dem ersten Frost.

    Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!

    Ihr Kontakt zu uns:

    HANI Dienstleistungs GmbH
    Zentrale Biblis
    Gewerbestraße 21
    68647 Biblis

    Telefon:
    06245 / 903 973 5

    E-Mail:
    info@hani-dienstleistungen.de

    24/7 Notdienst:
    0173 - 719 08 89

    HANI Darmstadt
    Tel. 06157 - 981 002 2

    HANI Kaiserslautern
    Tel. 0631 - 984 180 00

    HANI Mannheim
    Tel. 0621 - 560 104 47

    HANI Worms
    Tel. 0173 - 719 088 9

    HANI Wiesbaden
    Tel. 0611 - 510 12 110

    HANI Stutensee
    Tel. 0721 - 986 157 60

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