Winterdienst Gießen
Sie suchen einen zuverlässigen Winterdienst in Gießen? Gießen ist Universitätsstadt, Oberzentrum in Mittelhessen und Heimat von über 90.000 Einwohnern, dazu kommen rund 40.000 Studierende an der Justus-Liebig-Universität und der Technischen Hochschule Mittelhessen. Das Lahntal sorgt im Winter für feuchte Kaltluft und Nebel, der über Nacht auf Gehwegen gefriert. In Stadtteilen wie Wieseck, Kleinlinden oder auf den Hügeln Richtung Schiffenberg kann es deutlich kälter werden als in der Innenstadt. Die Straßenreinigungssatzung der Universitätsstadt Gießen überträgt die Räum- und Streupflicht für Gehwege vollständig auf die Grundstückseigentümer. Das Stadtreinigungs- und Fuhramt kümmert sich um die Fahrbahnen, für den Bürgersteig vor Ihrem Grundstück sind Sie zuständig, egal ob Privatperson, Hausverwaltung oder Wohnungseigentümergemeinschaft. HANI übernimmt Ihren Winterdienst in Gießen: Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung, versichert, dokumentiert und zu festen Saisonpreisen.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Was unser Winterdienst in Gießen für Sie übernimmt
Ob Mehrfamilienhaus im Seltersweg-Viertel, Studentenwohnheim nahe dem Campus, Gewerbefläche im Schiffenberger Tal oder Wohnanlage in Allendorf/Lahn: Jedes Objekt stellt andere Anforderungen. Vor Saisonbeginn besichtigen wir Ihre Flächen, führen eine Bedarfsanalyse vor Ort durch und erstellen einen individuellen Räum- und Streuplan.
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
🟧 Streudienst mit Granulat, Splitt oder Sand als abstumpfende Mittel
🟧 Eisbeseitigung und Glättebekämpfung auf Treppen, Rampen und Eingangsbereichen
🟧 Räumung von Garageneinfahrten und Tiefgaragenrampen
🟧 Freihalten von Bushaltestellen-Zugängen (Pflicht laut Gießener Satzung)
🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost oder gefrierender Nässe
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März
🟧 Räumung von Betriebsflächen, Ladezonen und Firmengeländen
🟧 Freihalten von Notausgängen, Feuerwehrzufahrten und Hydranten
🟧 Freihalten von Rinnsteinen und Gullys, damit Tauwasser abfließen kann
🟧 Lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme
🟧 Komplette Übernahme Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht
Für die Räumung setzen wir Schneepflüge, Schneefräsen und Streufahrzeuge ein. Auf schmalen Gehwegen, Treppen und Rampen arbeiten unsere Teams mit handgeführten Geräten. Die Stadt Gießen empfiehlt abstumpfende Streumittel wie Granulat und Splitt. Streusalz ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen.
Sie können Ihren Winterdienst in Gießen per Winterdienstvertrag vollständig an uns übertragen. Unser Betrieb ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Unsere Einsatzprotokolle belegen im Schadensfall, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Sie können uns Ihre Räum- und Streupflicht per Winterdienstvertrag vollständig übertragen. Unser Betrieb ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Im Schadensfall weisen unsere Einsatzprotokolle nach, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Räum- und Streupflicht in Gießen: Das müssen Eigentümer wissen
Die Räum- und Streupflicht für den Winterdienst Gießen ist in der Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen geregelt. Das Stadtreinigungs- und Fuhramt koordiniert den Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahnen über ein System aus Winterdienstbezirken, die auf verschiedene städtische Ämter verteilt sind. Für die Gehwege vor privaten Grundstücken sind die Eigentümer zuständig.
Bis wann muss geräumt und gestreut sein?
Die Schneeräumung muss täglich vor Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs abgeschlossen sein, spätestens bis 7 Uhr. Soweit es für einen sicheren Verkehr nötig ist, muss nach jedem Schneefall bis 22 Uhr nachgeräumt werden. Für die Streupflicht gilt dasselbe: Bis 7 Uhr muss gestreut sein. Tritt zwischen 7 und 22 Uhr Glätte auf, muss unverzüglich nachgestreut werden und so oft wiederholt werden, wie es für einen gefahrlosen Verkehr nötig ist.
Welche Flächen müssen Sie räumen?
Gehwege und Fußgängerstraßen müssen auf 1,50 Meter Breite freigehalten werden. Bei Verbindungswegen und Treppenaufgängen erstreckt sich die Pflicht bis zur Mitte. In Straßen ohne Gehweg gilt ein Streifen von 1,50 Meter entlang der Grundstücksgrenze. Befindet sich vor Ihrem Grundstück eine Bushaltestelle, müssen Sie auch den Zugang zu dieser freihalten. Rinnsteine und Gullys müssen schneefrei bleiben, damit Tauwasser ablaufen kann. Hydranten sind ebenfalls von Eis und Schnee freizuhalten.
Welche Streumittel sind in Gießen zugelassen?
Die Stadt Gießen empfiehlt abstumpfende Mittel wie Granulat, Splitt und Sand. Streusalz und salzhaltige Mittel sind nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen sowie an Gefahrenstellen wie Treppen und Rampen erlaubt. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben, begrünten Flächen oder in deren Nähe abgelagert werden. Die Beschaffung des Streuguts ist Aufgabe der Grundstückseigentümer.
Was passiert bei Verstößen?
Wer nicht räumt, riskiert die zivilrechtliche Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Sturzunfällen. Zusätzlich verbietet die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Gießen in § 6, Schnee, Eisplatten oder Sand in Abflussrinnen, Einlaufschächte oder Durchlässe zu verbringen. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Geldstrafen. Auch wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter übertragen haben, bleibt Ihre Kontrollpflicht als Eigentümer bestehen. Ein Winterdienstvertrag mit einem versicherten Fachbetrieb ist die rechtlich sicherste Lösung.
Warum HANI für den Winterdienst in Gießen
Gießen ist eine Stadt mit hoher Fluktuation: Studierende ziehen jedes Semester ein und aus, Vermieter betreuen Wohnungen in mehreren Stadtteilen, und viele Eigentümer wohnen gar nicht vor Ort. Gleichzeitig sorgt die Lage im Lahntal für tückische Winterbedingungen: Nebel, der über Nacht gefriert, Nassschnee, der sich schnell in Eisplatten verwandelt, und Temperaturschwankungen zwischen Innenstadt und den höher gelegenen Stadtteilen. Wer morgens um 7 Uhr nicht mit dem Schneeschieber auf dem Gehweg stehen kann, braucht einen zuverlässigen Winterdienst.
Rund um die Uhr in Bereitschaft
Von November bis März überwacht unser Team die Wetterlage und startet bei Bedarf ohne Ihren Anruf. Schneepflüge, Schneefräsen und Streufahrzeuge stehen ab Saisonbeginn bereit. Über unsere Standorte in der Rhein-Main-Region erreichen wir Gießen und die umliegenden Gemeinden.
Satzungskonforme Streumittel
Wir verwenden Granulat, Splitt und Sand, so wie es die Gießener Satzung empfiehlt. Streusalz kommt nur an Gefahrenstellen zum Einsatz, wenn abstumpfende Mittel allein nicht reichen. Salzhaltigen Schnee lagern wir nicht auf Grünflächen ab.
Bushaltestellen und Sonderflächen
Die Gießener Satzung verpflichtet Sie, auch den Zugang zu Bushaltestellen vor Ihrem Grundstück freizuhalten. Wir berücksichtigen das in unserem Räumplan und halten auch Rinnsteine, Gullys und Hydranten frei.
Jeder Einsatz dokumentiert
Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführte Maßnahme, digital erfasst. Im Schadensfall belegen unsere Protokolle, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Versichert und vertraglich geregelt
HANI arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung. Im Rahmen des Winterdienstvertrags übernehmen wir die operative Verantwortung. Das gibt Ihnen als Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG die nötige Sicherheit.
Räumdienst in Gießen und den umliegenden Gemeinden
HANI betreut Objekte in Gießen und der umliegenden Region. Kurze Anfahrtswege bedeuten schnelle Reaktion bei Schnee und Glätte.
Neben Gießen übernehmen wir den Winterdienst auch in Wetzlar, Heuchelheim, Wettenberg, Linden, Pohlheim, Buseck und Fernwald.
HANI Winterdienst in der Region
HANI ist in der gesamten Rhein-Main-Region und Mittelhessen im Einsatz:
Wann muss in Gießen geräumt und gestreut werden?
Die Schneeräumung und Streupflicht muss täglich bis spätestens 7 Uhr erledigt sein. Fällt nach 7 Uhr Schnee oder tritt Glätte auf, muss bis 22 Uhr unverzüglich und so oft wie nötig nachgeräumt und nachgestreut werden. Das gilt auch an Sonn- und Feiertagen.
Wer ist in Gießen für die Gehwege zuständig?
Das Stadtreinigungs- und Fuhramt koordiniert den Winterdienst auf den öffentlichen Fahrbahnen über Winterdienstbezirke. Die Gehwege vor privaten Grundstücken sind Aufgabe der Grundstückseigentümer. Das regelt die Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze in der Universitätsstadt Gießen.
Welche Streumittel darf ich in Gießen verwenden?
Die Stadt empfiehlt abstumpfende Mittel wie Granulat, Splitt und Sand. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder an Gefahrenstellen wie Treppen und Rampen. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Grünflächen oder Baumscheiben abgelagert werden.
Was kostet ein Winterdienst in Gießen?
Die Kosten richten sich nach der Flächengröße in Quadratmetern, der Einsatzhäufigkeit und besonderen Anforderungen wie Bushaltestellen-Zugänge oder Treppenanlagen. Die meisten Kunden wählen eine feste Bereitschaftspauschale für die Saison November bis März. Privatpersonen können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzen (20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr). Für Vermieter sind die Kosten auf die Betriebskosten umlagefähig.
Muss ich auch die Bushaltestelle vor meinem Grundstück räumen?
Ja. Die Gießener Satzung verpflichtet Grundstückseigentümer, den Zugang zu Bushaltestellen vor ihrem Grundstück von Schnee freizuhalten. Das gilt zusätzlich zum regulären Gehweg. HANI berücksichtigt solche Sonderflächen im Räumplan.
Darf ich den Schnee in die Straßenrinne oder den Gully schieben?
Nein. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Gießen verbietet in § 6 ausdrücklich, Schnee, Eisplatten oder Sand in Abflussrinnen, Einlaufschächte oder Durchlässe zu verbringen. Rinnsteine und Gullys müssen frei bleiben, damit Tauwasser abfließen kann. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
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Gewerbestraße 21
68647 Biblis
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