Winterdienst Frankfurt am Main
Frankfurt am Main ist das wirtschaftliche Zentrum der Rhein-Main-Region mit über 750.000 Einwohnern und Tausenden Gewerbeobjekten. Im Winter wird das schnell zur Herausforderung: Die Straßenreinigungssatzung überträgt die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen vollständig auf die Grundstückseigentümer. Die FES kümmert sich nur um Fahrbahnen und Radwege, für den Bürgersteig vor Ihrem Grundstück sind Sie selbst verantwortlich. Was viele dabei nicht wissen: In Frankfurt müssen Gehwege auf bis zu 3 Meter Breite geräumt werden, und die Pflichtzeit läuft von 7 bis 22 Uhr, eine Stunde länger als in den meisten anderen Städten. HANI übernimmt Ihren Winterdienst in Frankfurt am Main zuverlässig und kümmert sich um Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung. Ob Privatperson, Hausverwaltung, WEG oder Gewerbebetrieb: Wir arbeiten versichert, dokumentiert und zu festen Saisonpreisen.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Schneeräumung und Streudienst in Frankfurt am Main
Ob Mehrfamilienhaus in Bockenheim, Bürokomplex im Europaviertel, Wohnanlage in Niederrad oder Gewerbefläche in Fechenheim: Jedes Objekt hat andere Anforderungen. Vor Saisonbeginn besichtigen wir Ihre Flächen, führen eine Bedarfsanalyse durch und erstellen einen Räum- und Streuplan, der genau auf Ihr Grundstück abgestimmt ist.
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
🟧 Streudienst mit Sand, Feinsplitt oder Granulat als abstumpfende Mittel
🟧 Eisbeseitigung und Glättebekämpfung auf Treppen, Rampen und Brückenaufgängen
🟧 Räumung von Garageneinfahrten und Tiefgaragenrampen
🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März
🟧 Räumung von Betriebsflächen, Ladezonen und Firmengeländen
🟧 Freihalten von Notausgängen, Feuerwehrzufahrten, Haltestellen und Hydranten
🟧 Freihalten von Straßenrinnen und Gullys vor Ihrem Grundstück
🟧 Dach- und Vordachräumung bei erhöhter Schneelast auf Anfrage
🟧 Lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme
🟧 Komplette Übernahme Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht
Wir setzen je nach Fläche Schneepflüge, Schneefräsen und Streufahrzeuge ein. Auf engen Gehwegen, Treppen und Rampen arbeiten unsere Teams mit handgeführten Geräten. Auf Wunsch führen wir Weißräumung oder vollständige Schwarzräumung durch.
In Frankfurt ist Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Wir arbeiten ausschließlich mit zugelassenen Materialien: Sand, Feinsplitt und Granulat. Streusalz setzen wir nur dort ein, wo es die Satzung ausdrücklich erlaubt, etwa an Treppen oder Rampen.
Per Winterdienstvertrag übertragen Sie uns Ihre Räumpflicht vollständig. Unsere Betriebshaftpflicht und lückenlose Einsatzprotokolle sichern Sie rechtlich ab, falls es doch einmal zu einem Schadensfall kommt.
Was die Frankfurter Satzung von Eigentümern verlangt
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main regelt die Räum- und Streupflicht im Detail. Die FES GmbH übernimmt den Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen nach einem Streuplan, der mit dem Umweltamt abgestimmt ist. Dabei haben die sogenannten A-Strecken Priorität: Hauptverkehrsstraßen, ÖPNV-Strecken und Zufahrten zu Krankenhäusern. Für die Gehwege und Bürgersteige vor privaten Grundstücken sind die Eigentümer zuständig. Diese Pflicht betrifft Privatpersonen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften gleichermaßen, auch bei unbebauten oder leerstehenden Grundstücken.
Wann muss geräumt sein?
Die Räum- und Streupflicht gilt in Frankfurt jeden Tag von 7 bis 22 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Nachtschnee muss werktags bis 7 Uhr beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Bei starkem Schneefall muss mehrfach am Tag geräumt und nachgestreut werden, das hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt (BGH, Az. VI ZR 49/83). Die Frankfurter Pflichtzeit bis 22 Uhr ist länger als in fast allen anderen Städten der Region und liegt eine Stunde über den üblichen 21 Uhr.
Wie breit muss in Frankfurt geräumt werden?
Gehwege müssen auf bis zu 3 Meter Breite von Schnee freigehalten werden. Das ist doppelt so viel wie in den meisten anderen hessischen Städten, in denen 1,50 Meter gelten. Wer ein Eckgrundstück besitzt, muss alle Straßenfronten räumen. Straßenrinnen und Gullys vor Ihrem Grundstück müssen ebenfalls freigehalten werden. Der geräumte Schnee darf nicht auf Fahrbahnen, Radwege, Straßenrinnen oder Grünstreifen geschoben werden.
Welche Streumittel sind in Frankfurt erlaubt?
Zugelassen sind abstumpfende Stoffe: Sand, Feinsplitt und Granulat. Streusalz und andere auftauende Mittel sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur bei extremer Glätte oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen, wenn abstumpfende Mittel allein nicht wirken. Asche ist als Streumittel in Frankfurt ausdrücklich nicht erlaubt. Als Serviceleistung gibt die FES an drei Betriebsstätten kostenloses abstumpfendes Streumaterial ab: Breuerwiesenstraße in Höchst, Weidenbornstraße in Bornheim und auf dem Wertstoffhof Nord.
Was passiert bei Verstößen?
Wer die Räum- und Streupflicht vernachlässigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen. Schwerer wiegt die zivilrechtliche Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB: Stürzt jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, haften Sie für Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auch wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter übertragen haben, bleibt Ihre Kontrollpflicht bestehen. Sie müssen regelmäßig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird. Ein Winterdienstvertrag mit einem versicherten Fachbetrieb ist die rechtlich sicherste Lösung.
Warum HANI für Ihren Winterdienst in Frankfurt am Main
Frankfurt ist eine Stadt, die nie stillsteht. Um 7 Uhr morgens müssen die Gehwege frei sein, um 22 Uhr abends immer noch. Dazwischen kann es dreimal schneien, einmal tauen und wieder frieren. Wer das als Eigentümer allein stemmen will, braucht Zeit, Ausrüstung und Ausdauer. Wer es abgibt, braucht einen Dienstleister, der die Frankfurter Satzung kennt und die Besonderheiten der Stadt versteht.
Rund um die Uhr in Bereitschaft
Von November bis März überwacht unser Team die Wetterlage eigenständig und startet bei Bedarf ohne Ihren Anruf. Schneepflüge, Schneefräsen und Streufahrzeuge stehen ab Saisonbeginn bereit. Über unsere Standorte in der Rhein-Main-Region sind wir schnell im gesamten Frankfurter Stadtgebiet.
Satzungskonforme Streumittel
Kein Streusalz, keine Asche. Wir verwenden ausschließlich Sand, Feinsplitt und Granulat, genau so, wie es die Frankfurter Straßenreinigungssatzung vorschreibt. Auch an Gefahrenstellen wie Treppen oder Rampen halten wir die Ausnahmeregelungen ein und dokumentieren den Einsatz.
Jeder Einsatz dokumentiert
Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführte Maßnahme, digital erfasst. Falls jemand auf Ihrem Gehweg stürzt, belegen unsere Protokolle, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Versichert und vertraglich geregelt
HANI arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung. Im Rahmen des Winterdienstvertrags übernehmen wir die operative Verantwortung für Ihre Flächen. Das gibt Ihnen als Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG die Sicherheit, die Sie brauchen.
Räumdienst in Frankfurt und den umliegenden Gemeinden
HANI betreut Objekte in Frankfurt am Main und der umliegenden Region. Kurze Anfahrtswege im Rhein-Main-Gebiet bedeuten schnelle Reaktion bei Schnee und Glätte.
Neben Frankfurt übernehmen wir den Winterdienst auch in Offenbach am Main, Bad Vilbel, Neu-Isenburg, Dreieich, Eschborn und Kelsterbach.
HANI Winterdienst in der Region
HANI ist in der gesamten Rhein-Main-Neckar-Region im Einsatz:
Wann muss in Frankfurt am Main geräumt werden?
Die Räum- und Streupflicht gilt in Frankfurt jeden Tag von 7 bis 22 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Nachts gefallener Schnee muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr beseitigt sein. Bei starkem Schneefall oder Glätte muss innerhalb dieser Zeiten mehrfach nachgeräumt werden. Die Pflichtzeit bis 22 Uhr ist eine Stunde länger als in den meisten anderen Städten.
Wie breit muss der Gehweg in Frankfurt geräumt werden?
Gehwege müssen in Frankfurt auf bis zu 3 Meter Breite von Schnee freigehalten werden. Das ist deutlich mehr als in den meisten hessischen Städten, wo 1,50 Meter üblich sind. Zusätzlich müssen Straßenrinnen und Gullys vor Ihrem Grundstück freigehalten werden. Der Schnee darf nicht auf Fahrbahnen, Radwege oder Grünstreifen geschoben werden.
Welche Streumittel sind in Frankfurt erlaubt?
Zugelassen sind abstumpfende Stoffe: Sand, Feinsplitt und Granulat. Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, Ausnahmen gelten nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen. Asche darf in Frankfurt ebenfalls nicht zum Streuen verwendet werden. Die FES gibt an drei Betriebsstätten (Höchst, Bornheim und Wertstoffhof Nord) kostenloses Streumaterial ab.
Was kostet ein Winterdienst in Frankfurt am Main?
Die Kosten richten sich nach der Flächengröße in Quadratmetern, der Räumbreite, der Einsatzhäufigkeit und dem Aufwand. Die Frankfurter 3-Meter-Regel und die lange Pflichtzeit bis 22 Uhr können den Aufwand gegenüber anderen Städten erhöhen. Die meisten Kunden wählen eine feste Bereitschaftspauschale für die Saison. Privatpersonen können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzen (20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr). Für Vermieter sind die Kosten auf die Betriebskosten umlagefähig.
Wer haftet, wenn jemand auf meinem Gehweg stürzt?
Grundsätzlich haften Sie als Grundstückseigentümer nach § 823 Abs. 1 BGB. Wer die Räumpflicht vernachlässigt, begeht zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro. Auch wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter übertragen haben, bleibt Ihre Kontrollpflicht bestehen. Mit einem Winterdienstvertrag und lückenloser Dokumentation sichern Sie sich rechtlich ab.
Gilt die Räumpflicht auch bei unbebauten oder leerstehenden Grundstücken?
Ja. Die Frankfurter Straßenreinigungssatzung gilt ausdrücklich auch für unbebaute und leerstehende Grundstücke. Solange ein Gehweg an Ihr Grundstück grenzt, sind Sie räum- und streupflichtig. Ein Winterdienst übernimmt diese Aufgabe zuverlässig, auch wenn niemand vor Ort ist.
Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
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