Winterdienst Bensheim
Die Bergstraße ist Hessens wärmste Region – das stimmt. Aber wer glaubt, das gelte auch im Winter, irrt sich schnell. Kaltlufteinbrüche aus dem Odenwald treffen Bensheim und seine Stadtteile oft unvorbereitet: morgens Glätte, obwohl es abends noch mild war. Als Grundstückseigentümer müssen Sie dann geräumt haben, bevor der erste Fußgänger auf Ihren Gehweg tritt. Den Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahnen erledigt der KMB Bauhofservice. Den Bürgersteig vor Ihrem Grundstück – das ist Ihre Aufgabe. So steht es in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bensheim.
HANI übernimmt den Winterdienst Bensheim für Sie: Schneeräumung, Streudienst, Eisbeseitigung – mit Vertrag, Protokoll und 24/7-Bereitschaft.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Was wir beim Winterdienst in Bensheim für Sie übernehmen
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Stellplätzen
🟧 Streudienst mit Sand, Splitt oder Granulat – nach Bensheimer Satzung, kein Streusalz auf Gehwegen
🟧 Eisbeseitigung an Treppen, Rampen und Hauseingängen
🟧 Einsatzprotokoll nach jedem Einsatz – Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel
🟧 Vorsorgestreuen bei angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, November bis März
🟧 Räumung größerer Gewerbeflächen mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug
Wir sind haftpflichtversichert und übernehmen per Vertrag die volle Verantwortung für Ihre Flächen – Schnee, Eis und alles, was dazugehört.
Was Sie als Eigentümer in Bensheim wissen müssen
Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bensheim (StrRS, in Kraft seit 18.10.2012). Auf Fahrbahnen ist der KMB Bauhofservice zuständig. Für Gehwege vor Ihrem Grundstück haften Sie – unabhängig davon, ob Sie selbst dort wohnen, das Objekt vermieten oder es leer steht.
Wann muss geräumt sein?
Täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr (§ 10 Abs. 10 StrRS). Schneit es, muss unverzüglich geräumt werden – auch wenn es mehrfach schneit. Die Satzung macht keinen Unterschied zwischen Werktagen und Sonn- oder Feiertagen. Die Pflicht gilt jeden Tag gleich.
Wie viel Fläche muss frei sein?
Gehwege sind so weit zu räumen, dass Fußgänger ungehindert vorbeikommen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen gilt mindestens 1,50 m entlang Ihrer Grundstücksgrenze. Für jeden Hauseingang kommt ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,25 m dazu (§ 10 Abs. 1 und 6 StrRS).
Was darf gestreut werden?
Sand, Splitt und vergleichbare abstumpfende Mittel. Salz ist nur ausnahmsweise erlaubt – und nur in kleinen Mengen, um festgetretene Eisrückstände zu lösen. Im Bereich von Bäumen, Sträuchern und Gewässern ist Salz grundsätzlich verboten (§ 11 Abs. 5 StrRS).
Was droht bei Verstößen?
Passiert auf einem nicht geräumten Gehweg ein Unfall, haften Sie nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dazu kann die Stadt Bensheim eine Geldbuße von bis zu 1.000 € verhängen (§ 14 Abs. 2 StrRS). Einen Winterdienst zu beauftragen hilft – aber Ihre Kontrollpflicht bleibt bestehen.
Was HANI von anderen Anbietern in Bensheim unterscheidet
Viele Unternehmen bieten Winterdienst an. Wenige erklären, was sie konkret anders machen. Hier ist es:
Eigene Fahrzeuge, eigenes Personal
Kein Subunternehmer betritt Ihr Grundstück. Wir setzen ausschließlich eigenes Personal und einen eigenen Fuhrpark ein – Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug. Das schützt vor Ausfällen und Überraschungen.
Jeder Einsatz schriftlich festgehalten
Nach jedem Räum- und Streueinsatz erhalten Sie ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und durchgeführten Maßnahmen. Das ist keine Bürokratie – das ist Ihr Schutz, wenn jemand behauptet, der Gehweg sei nicht frei gewesen.
Alles aus einer Hand
Der Winterdienst lässt sich bei uns mit Unterhaltsreinigung und Gebäudereinigung kombinieren. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung.
DEKRA-zertifiziert
HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.
Winterdienst Bensheim – unser Einsatzgebiet
Wir räumen in der Kernstadt und in allen neun Stadtteilen: Auerbach, Schönberg, Zell, Gronau, Hochstädten, Wilmshausen, Schwanheim, Fehlheim und Langwaden. Im Umland sind wir außerdem in Heppenheim, Lorsch, Lautertal, Lampertheim, Bürstadt und Zwingenberg tätig.
WEITERE STÄDTE
Wir sind nicht nur in Bensheim für Sie da. HANI übernimmt den Winterdienst in zahlreichen Städten der Region – mit demselben Anspruch an Zuverlässigkeit und Dokumentation. Eine Auswahl unserer Standorte:
Wer räumt in Bensheim – die Stadt oder ich?
Auf Fahrbahnen ist der KMB Bauhofservice zuständig. Für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie verantwortlich – das überträgt die Straßenreinigungssatzung der Stadt auf alle Grundstückseigentümer. Kommt es auf einem nicht geräumten Gehweg zum Unfall, haften Sie nach § 823 Abs. 1 BGB.
Übernimmt HANI meine Räumpflicht vollständig?
Den praktischen Teil – Räumen, Streuen, Kontrollieren vor Ort – ja. Ihre Kontrollpflicht als Eigentümer bleibt aber bestehen: Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen, dass der Dienst tatsächlich stattgefunden hat. Genau dafür erstellen wir nach jedem Einsatz ein datiertes Protokoll.
Welche Streumittel sind in Bensheim erlaubt?
Sand, Splitt und ähnliche abstumpfende Mittel. Streusalz ist grundsätzlich zu vermeiden – nur in kleinen Mengen für festgetretene Eisrückstände erlaubt. Im Bereich von Bäumen und Gewässern ist Salz vollständig verboten. Wir halten uns an diese Vorgaben.
Lässt sich der Winterdienst steuerlich geltend machen?
Ja. Gewerbliche Immobilien: Betriebsausgabe. Privat genutzte Immobilien: haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG – 20 % der Lohnkosten absetzbar, bis zu 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Ihr Steuerberater kennt die Einzelheiten.
Ab wann gilt die Räumpflicht in Bensheim – auch sonntags?
Ja, auch sonntags und an Feiertagen. Die Bensheimer Satzung kennt keine Ausnahme: Die Pflicht gilt täglich ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Schneit es in diesem Zeitraum, muss unverzüglich nachgeräumt werden.
Was kostet der Winterdienst in Bensheim?
Das richtet sich nach Fläche, Lage und gewünschtem Leistungsumfang. Viele Kunden entscheiden sich für eine Saisonpauschale von November bis März – fester Preis, keine Überraschungen. Wir schauen uns Ihr Objekt kostenlos an und machen Ihnen ein Angebot.
Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de
24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89
HANI Darmstadt
Tel. 06157 - 981 002 2
HANI Kaiserslautern
Tel. 0631 - 984 180 00
HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60