Winterdienst Mainz
Mainz liegt am Zusammenfluss von Rhein und Main, geschützt durch den Taunus im Norden. Winter fallen hier oft mild aus, aber wenn Kaltluft aus dem Osten kommt, schlägt das Wetter schnell um: Eisregen in der Neustadt, gefrierende Nässe auf den Hügelstraßen oberhalb der Altstadt, Schneematsch auf den breiten Gehwegen entlang der Rheinallee. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Mainz überträgt die Räum- und Streupflicht für Gehwege vollständig auf die Grundstückseigentümer. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung kümmert sich um Fahrbahnen und Radwege, aber für den Bürgersteig vor Ihrem Grundstück sind Sie verantwortlich, egal ob Privatperson, Hausverwaltung oder Wohnungseigentümergemeinschaft. Wer nicht räumt, haftet persönlich nach § 823 Abs. 1 BGB. HANI übernimmt Ihren Winterdienst in Mainz: Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung, versichert, dokumentiert und zu festen Saisonpreisen.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Unsere Leistungen im Winterdienst Mainz
Ob Wohnhaus in der Oberstadt, Bürogebäude am Hauptbahnhof, Wohnanlage in Gonsenheim oder Gewerbegelände in Hechtsheim: Jedes Objekt stellt eigene Anforderungen an den Winterdienst. Vor der Saison besichtigen wir Ihre Flächen, führen eine Bedarfsanalyse vor Ort durch und erstellen einen individuellen Räum- und Streuplan.
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
🟧 Streudienst mit Lava, Sand, Splitt oder Granulat als abstumpfende Mittel
🟧 Eisbeseitigung und Glatteisbekämpfung auf Treppen, Rampen und Eingangsbereichen
🟧 Räumung von Garageneinfahrten und Tiefgaragenrampen
🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März
🟧 Räumung von Betriebsflächen, Laderampen und Firmengeländen
🟧 Freihalten von Notausgängen, Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen
🟧 Räumung von Dachflächen und Vordächern bei erhöhter Schneelast auf Anfrage
🟧 Lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme
🟧 Komplette Übernahme Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht
Für die Räumung setzen wir Schneepflüge, Schneefräsen und Streufahrzeuge ein, auf schmalen Gehwegen und Treppen arbeiten unsere Teams mit Handgeräten. In Mainz ist Streusalz auf öffentlichen Gehwegen verboten. Die Verwendung gilt als Ordnungswidrigkeit nach § 7 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes. Wir verwenden ausschließlich zugelassene abstumpfende Mittel: Lava, Sand, Splitt oder Granulat. Ein Vorteil dieser Materialien: Sie lassen sich nach dem Aufkehren wiederverwenden.
Sie können uns Ihre Räum- und Streupflicht per Winterdienstvertrag vollständig übertragen. Unser Betrieb ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Im Schadensfall weisen unsere Einsatzprotokolle nach, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Was die Mainzer Satzung von Ihnen verlangt
Die Räum- und Streupflicht in Mainz ist in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen geregelt. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz räumt nach einem Dringlichkeitsplan Straßen und Radwege im Stadtgebiet. Für die Gehwege und Bürgersteige vor privaten Grundstücken sind die Grundstückseigentümer zuständig. Das betrifft Sie als Eigentümer, als Hausverwaltung oder als WEG gleichermaßen.
Bis wann muss geräumt sein?
Schnee, der über Nacht gefallen ist, muss werktags bis 7 Uhr beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Die Verkehrssicherungspflicht gilt werktags von 7 bis 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Mainz hat damit eine um eine Stunde längere Pflichtzeitspanne als viele andere Städte: Werktags endet die Pflicht erst um 21 Uhr statt um 20 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten muss bei erneutem Schneefall oder Glätte sofort und bei Bedarf auch mehrfach nachgeräumt werden.
Welche Flächen müssen Sie räumen?
Die gesamte Gehweglänge entlang Ihres Grundstücks, an allen Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen. Bei Eckgrundstücken kann das schnell eine erhebliche Fläche werden, weil alle Seiten zum öffentlichen Raum geräumt werden müssen. Der geräumte Streifen muss mindestens 1,50 Meter breit sein. Ist der Gehweg schmaler, reicht ein Streifen von mindestens 1 Meter. In Straßen ohne Bürgersteig gilt bei einer Straßenbreite ab 5,50 Meter: Ein Streifen von 1,50 Meter entlang der Grundstücksgrenze muss freigeräumt werden.
Welche Streumittel sind in Mainz erlaubt?
Ausschließlich abstumpfende Mittel: Lava, Sand, Splitt oder Granulat. Die Verwendung von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen ist in Mainz verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet (Straßenreinigungsgesetz § 7 Abs. 1). Das unterscheidet Mainz von vielen anderen Städten, in denen Salz zumindest in Ausnahmefällen zulässig ist. Salz schädigt Baumwurzeln, Grünflächen und das Grundwasser. Die abstumpfenden Mittel verhindern wirkungsvoll ein Ausrutschen und lassen sich in der Regel nach dem Aufkehren wiederverwenden.
Was passiert bei Verstößen?
Neben dem Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit droht die zivilrechtliche Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB: Stürzt ein Fußgänger auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, können Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig werden. Auch wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen haben, bleibt die Kontrollpflicht bei Ihnen als Eigentümer. Sie müssen regelmäßig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird. Kontrollieren Sie nicht, haften Sie im Schadensfall mit. Diese Pflicht besteht auch bei Abwesenheit, Krankheit oder Leerstand. Die sicherste Lösung: ein Winterdienstvertrag mit einem versicherten Fachbetrieb.
Ihr Winterdienst in Mainz mit HANI
Mainz ist eine Großstadt mit über 200.000 Einwohnern und dichter Bebauung von der Altstadt bis zu den Außenstadtteilen. Viele Eigentümer wohnen nicht in ihrem Mietobjekt, Hausverwaltungen betreuen Objekte in mehreren Stadtteilen gleichzeitig, und wer morgens um 6 Uhr aus Wiesbaden pendelt, steht um 7 Uhr nicht mit dem Schneeschieber auf dem Bürgersteig in Gonsenheim. Genau dafür gibt es uns.
Rund um die Uhr in Bereitschaft
Von November bis März im Bereitschaftsmodus. Schneefall in der Nacht? Unser Team überwacht die Wetterlage und startet ohne Ihren Anruf. Über unser Büro in Wiesbaden, direkt gegenüber am Rhein, sind wir schnell in allen Mainzer Stadtteilen. Schneepflüge, Schneefräsen und Streufahrzeuge stehen ab Saisonbeginn einsatzbereit.
Satzungskonforme Streumittel
Kein Streusalz auf Mainzer Gehwegen. Wir verwenden ausschließlich Lava, Sand, Splitt und Granulat, so wie es die Straßenreinigungssatzung vorschreibt. Auch bei Eisregen halten wir uns an die Vorgaben.
Jeder Einsatz dokumentiert
Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführte Maßnahme, digital erfasst. Falls jemand auf Ihrem Gehweg stürzt und Schadensersatz fordert, belegen unsere Protokolle, dass ein Winterdienst beauftragt war und Ihre Pflicht erfüllt wurde.
Versichert und vertraglich geregelt
HANI arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung. Im Rahmen des Winterdienstvertrags übernehmen wir die operative Verantwortung für Ihre Flächen. Das gibt Ihnen als Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG die Sicherheit, die Sie brauchen.
Persönlicher Ansprechpartner
Ein direkter Kontakt, der Ihr Objekt aus der Besichtigung kennt. Bei Rückfragen, Sonderwünschen oder kurzfristigen Änderungen erreichbar. Kein Callcenter.
Winterdienst und Gebäudereinigung aus einer Hand
Viele unserer Kunden nutzen HANI Dienstleistungen auch für die laufende Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung oder Unterhaltsreinigung. Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein Dienstleister, der Ihr Objekt kennt.
Räumdienst in Mainz und den umliegenden Gemeinden
Über unser Büro in Wiesbaden betreuen wir Objekte in Mainz und den umliegenden Gemeinden im Rhein-Main-Gebiet. Kurze Anfahrtswege bedeuten schnellere Reaktion bei Schnee und Glätte.
Neben Mainz übernehmen wir den Winterdienst auch in Wiesbaden, Mainz-Kastel, Budenheim, Bodenheim, Ingelheim am Rhein, Bingen und Nieder-Olm.
HANI Winterdienst in der Region
HANI ist in der gesamten Rhein-Main-Neckar-Region im Einsatz:
Wann muss in Mainz geräumt werden?
Die Räumpflicht gilt werktags von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Nachts gefallener Schnee muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte muss innerhalb dieser Zeiten mehrfach nachgeräumt werden.
Wer ist in Mainz für die Gehwege zuständig?
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz räumt Fahrbahnen und Radwege nach einem Dringlichkeitsplan. Die Gehwege vor privaten Grundstücken sind Aufgabe der Grundstückseigentümer. Das regelt die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz. Die Pflicht gilt für Privatpersonen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften gleichermaßen.
Warum ist Streusalz in Mainz verboten?
Die Verwendung von Auftausalz auf öffentlichen Gehwegen ist in Mainz eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes. Salz schädigt Bäume, Grünflächen und das Grundwasser und greift Gebäudefundamente und Fahrzeuge an. Erlaubt sind nur abstumpfende Mittel wie Lava, Sand, Splitt oder Granulat.
Was kostet ein Winterdienst in Mainz?
Die Kosten hängen von der Flächengröße in Quadratmetern, der Einsatzhäufigkeit und dem Aufwand ab. Bei Eckgrundstücken mit mehreren Straßenfronten steigt die zu räumende Fläche und damit der Preis. Die meisten Kunden wählen eine feste Bereitschaftspauschale für die Saison November bis März. Nach einer kostenlosen Besichtigung erstellen wir ein individuelles Angebot. Privatpersonen können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzen (20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr). Für Vermieter sind die Kosten auf die Betriebskosten umlagefähig.
Kann ich die Räumpflicht vollständig übertragen?
Ja. Über einen Winterdienstvertrag übernimmt HANI Dienstleistungen Organisation, Einsätze, Streumittel und Dokumentation komplett. Unser Betrieb ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die formale Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Eigentümer, deshalb protokollieren wir jeden Einsatz lückenlos. Auch wenn Sie die Räumpflicht per Mietvertrag an Mieter übertragen haben, bleibt Ihre Kontrollpflicht bestehen. Mit einem professionellen Winterdienst erfüllen Sie beide Pflichten gleichzeitig.
Gilt die Räumpflicht auch bei Abwesenheit oder Leerstand?
Ja. Urlaub, Krankheit, berufliche Abwesenheit oder Leerstand entbinden nicht von der Pflicht. Sie müssen für eine zuverlässige Vertretung sorgen. Ein Winterdienst ist die sicherste Lösung, weil er eigenständig auf Wetterlagen reagiert und jeden Einsatz nachweisbar dokumentiert.
Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de
24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89
HANI Darmstadt
Tel. 06157 - 981 002 2
HANI Kaiserslautern
Tel. 0631 - 984 180 00
HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60