Winterdienst Schwetzingen

Schwetzingen ist vor allem für Schloss und Spargel bekannt. Im Winter kommt noch etwas dazu: Glätte, die schneller kommt als erwartet. Die Stadt liegt in der Rhein-Neckar-Ebene – flach, aber mit Kaltlufteinbrüchen, die aus Richtung Odenwald und Kraichgau über die Fläche ziehen. Wenn es friert, gilt die Streupflichtsatzung der Stadt Schwetzingen. Die Pflicht liegt bei Ihnen als Eigentümer – nicht bei der Stadt. Die Stadt räumt Fahrbahnen und öffentliche Plätze nach eigenem Einsatzplan. Den Gehweg vor Ihrem Grundstück müssen Sie selbst sichern.
HANI übernimmt den Winterdienst Schwetzingen für Sie: Schneeräumung, Streudienst, Eisbeseitigung – mit Vertrag, Protokoll und 24/7-Bereitschaft.

⭐ 4.9/5 Bewertung   📞 24/7 Erreichbar   🗓 Nov – März  📋 Einsätze dokumentiert

„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“

Was wir beim Winterdienst in Schwetzingen für Sie tun

Ob Büro im Gewerbepark an der Scheffelstraße, Wohnanlage in der Nordstadt oder Einfahrt am Logistikzentrum – wir schauen uns Ihr Objekt vor Saisonbeginn an. Dann legen wir schriftlich fest, welche Flächen wann geräumt werden.

🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Stellplätzen


🟧 Streudienst mit Sand, Splitt oder Granulat – satzungskonform, kein Streusalz auf Gehwegen


🟧 Eisbeseitigung an Treppen, Rampen und Eingangsbereichen


🟧 Sicherung von Garageneinfahrten und Garagenhöfen im öffentlichen Raum

🟧 Vorsorgestreuen vor angekündigtem Frost oder Eisregen


🟧 Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, November bis März

🟧 Räumung von Betriebsflächen mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug

🟧 Einsatzprotokoll nach jedem Einsatz – Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel

Wir arbeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung und tragen im Rahmen des Winterdienstvertrags die operative Verantwortung für Ihre Flächen.

Winterdienst Schwetzingen – was die Streupflichtsatzung vorschreibt

Grundlage ist die Streupflichtsatzung der Stadt Schwetzingen. Öffentliche Fahrbahnen und Plätze räumt die Stadt nach einem eigenen Einsatzplan. Für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer verantwortlich – unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist oder leer steht.

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Wann muss geräumt sein?

Werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr. Schneit es danach oder wird es glatt, muss unverzüglich nachgeräumt werden. Die Pflicht gilt den ganzen Tag – bis 22:00 Uhr abends. Das ist eine Stunde länger als in vielen anderen Städten.

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    Wie viel Fläche muss frei sein?

    Von jedem Grundstück aus ist ein Durchgang von mindestens 1,00 m Breite zur Straße freizuhalten. Wo kein Gehweg vorhanden ist – in Anliegerstraßen oder Fußgängerzonen – muss bis zu 2,00 m in die Straße hinein geräumt werden. Auch Garageneinfahrten und Garagenhöfe im öffentlichen Raum unterliegen der Räumpflicht.

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    Was darf gestreut werden?

    Sand, Splitt und Asche sind erlaubt. Streusalz ist grundsätzlich verboten – und darf nur bei Eisregen und extremer Glätte eingesetzt werden. Wir halten uns an diese Vorgabe und streuen ausschließlich satzungskonforme Mittel.

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    Was droht bei Verstößen?

    Wer nicht räumt und jemand stürzt, haftet nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Einen Winterdienst zu beauftragen schützt Sie – aber Ihre Kontrollpflicht bleibt bestehen. Sie müssen im Zweifel belegen können, dass der Dienst tatsächlich stattgefunden hat.

    Was HANI beim Winterdienst in Schwetzingen anders macht

    Guter Winterdienst fällt nicht auf – weil einfach alles erledigt ist, wenn Sie morgens ankommen. Dafür sorgen wir.

    Eigene Leute, eigene Fahrzeuge

    Bei Ihnen arbeitet ausschließlich eigenes HANI-Personal – mit eigenem Schneepflug, eigener Schneefräse, eigenem Streufahrzeug. Kein Subunternehmer, keine Weitervergabe, keine unbekannten Gesichter.

    Protokoll nach jedem Einsatz

    Jeder Räum- und Streueinsatz wird festgehalten: Datum, Uhrzeit, Fläche, verwendetes Streumittel. Das Protokoll ist Ihr Nachweis – falls jemand behauptet, der Gehweg sei nicht gesichert gewesen.

    Ein Vertrag, alles geregelt

    Winterdienstvertrag, Saisonplanung, Abrechnung – geklärt bevor der erste Schnee fällt. Kombinierbar mit Unterhaltsreinigung und Gebäudereinigung.

    DEKRA-zertifiziert

    HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.

     

    Winterdienst in Schwetzingen: Schneeräumung und Streudienst durch Hani Team

    Winterdienst Schwetzingen – unser Einsatzgebiet

    HANI ist in Schwetzingen und den umliegenden Gemeinden aktiv. Wir übernehmen den Winterdienst unter anderem in folgenden Stadtteilen und Nachbarorten:

    Wir betreuen Objekte im gesamten Stadtgebiet – in der Nordstadt, Südstadt, Oststadt, im Hirschacker, Kleinen Feld und im Schälzig. Auch im direkten Umland: Hockenheim, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt, Eppelheim und Speyer.

    Winterdienst Schwetzingen – Häufig gestellte Fragen

    Wer ist in Schwetzingen für den Winterdienst zuständig?

    Die Stadt Schwetzingen räumt Fahrbahnen und öffentliche Plätze nach eigenem Einsatzplan. Den Gehweg vor Ihrem Grundstück müssen Sie als Eigentümer selbst sichern – das regelt die Streupflichtsatzung. Kommt es zu einem Unfall auf einem nicht geräumten Gehweg, haften Sie nach § 823 Abs. 1 BGB.

    Bis wie spät gilt die Räumpflicht in Schwetzingen?

    Bis 22:00 Uhr. Das ist ungewöhnlich – in vielen anderen Städten endet die Pflicht um 20:00 Uhr. Geräumt sein muss der Gehweg werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr. Fällt danach Schnee, muss sofort nachgeräumt werden.

    Muss ich auch die Garageneinfahrt räumen?

    Ja, wenn sich die Garageneinfahrt oder der Garagenhof im öffentlichen Raum befindet. Das ist in Schwetzingen ausdrücklich in der Streupflichtsatzung geregelt – diese Flächen werden von vielen Eigentümern übersehen.

    Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?

    Ja. Gewerbliche Objekte: Betriebsausgabe. Privat genutzte Immobilien: haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG – 20 % der Lohnkosten, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Ihr Steuerberater bestätigt die Einzelheiten.

    Bleibt meine Haftung bestehen, wenn ich HANI beauftrage?

    Die operative Durchführung übernehmen wir vollständig. Ihre Kontrollpflicht als Eigentümer bleibt jedoch bestehen – Sie müssen nachweisen können, dass geräumt wurde. Dafür erstellen wir nach jedem Einsatz ein datiertes Protokoll.

    Was kostet der Winterdienst in Schwetzingen?

    Das hängt von Fläche, Lage und Aufwand ab. Viele Kunden wählen eine Saisonpauschale – fester Preis, keine Überraschungen bei intensivem Winter. Wir kommen vorab kostenlos vorbei und machen Ihnen ein konkretes Angebot.

    Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!

    Ihr Kontakt zu uns:

    HANI Dienstleistungs GmbH
    Zentrale Biblis
    Gewerbestraße 21
    68647 Biblis

    Telefon:
    06245 / 903 973 5

    E-Mail:
    info@hani-dienstleistungen.de

    24/7 Notdienst:
    0173 - 719 08 89

    HANI Darmstadt
    Tel. 06157 - 981 002 2

    HANI Kaiserslautern
    Tel. 0631 - 984 180 00

    HANI Mannheim
    Tel. 0621 - 560 104 47

    HANI Worms
    Tel. 0173 - 719 088 9

    HANI Wiesbaden
    Tel. 0611 - 510 12 110

    HANI Stutensee
    Tel. 0721 - 986 157 60

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