Winterdienst Karlsruhe
Karlsruhe liegt in der Rheinebene, und der Winter kommt hier oft unangekündigt. Wenn über Nacht Schnee fällt oder sich Glätte bildet, beginnt für Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen in der Fächerstadt der Stress. Denn die Räum- und Streupflicht gilt auch hier und kennt keine Ausnahmen. HANI übernimmt Ihren Winterdienst in Karlsruhe zuverlässig, versichert und zu festen Saisonpreisen. Ob Privathaus, Mietshaus, WEG oder Gewerbefläche: Wenn Sie schlafen, waren wir schon da.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Was unser Winterdienst in Karlsruhe umfasst
Unser Team ist von November bis März in Bereitschaft und übernimmt alle anfallenden Winterdienstarbeiten rund um Ihr Objekt.
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten, Radwegen und Parkflächen
🟧 Freihalten von Notausgängen, Feuerwehrzufahrten, Hydranten und Haltestellen
🟧 Streudienst mit Sand, Splitt oder Granulat auf Gehwegen und Betriebsflächen
🟧 Dach- und Überdachungsräumung bei erhöhter Schneelast auf Anfrage
🟧 Eisbeseitigung und Glättebekämpfung auf Treppen, Rampen und in Eingangsbereichenn
🟧 Schneeverlagerung und Abtransport bei großen Schneemengen
🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 Lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März
🟧 Komplette Übernahme Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht
🟧 Räumung von Betriebsflächen, Ladezonen und Logistikarealen mit Spezialfahrzeugen
Für die Räumung setzen wir Schneepflüge, Schneefräsen und Streufahrzeuge ein, auf schmalen Gehwegen und Treppen arbeiten unsere Teams mit Handgeräten. In Karlsruhe ist Streusalz auf Gehwegen verboten — erlaubt sind Sand, Feinsplitt, Granulat und als Karlsruher Besonderheit auch Asche.
Sie können uns Ihre Räum- und Streupflicht per Winterdienstvertrag vollständig übertragen. Unser Betrieb ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Im Schadensfall weisen unsere Einsatzprotokolle nach, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Die Räum- und Streupflicht in Karlsruhe: Was Sie wissen müssen
Karlsruhe ist eine der wenigen Städte in Baden-Württemberg, die eigene und teilweise strengere Regelungen für den Winterdienst auf Gehwegen hat. Grundlage ist die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Karlsruhe. Zuständige Behörde ist das Team Sauberes Karlsruhe (TSK).
Räumzeiten in Karlsruhe
An Werktagen müssen die Gehwege bis 7:30 Uhr geräumt und bestreut sein. An Sonn- und Feiertagen gilt eine etwas spätere Frist: bis 9:00 Uhr. Wer meint, er könne bis zum Aufstehen warten, liegt falsch: Schneit oder friert es tagsüber weiter, muss bei Bedarf auch mehrfach nachgeräumt werden. Die Räumpflicht endet erst um 21:00 Uhr.
Wie breit muss geräumt werden?
Geh-, Fuß- und gemeinsame Rad- und Gehwege müssen auf drei Viertel ihrer Breite geräumt und bestreut werden, maximal jedoch auf 3 Meter. Flächen am Rand von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen müssen ebenfalls auf 3 Meter Breite freigehalten werden. Gibt es beiderseits der Straße keinen Gehweg, sind die Anlieger verpflichtet, einen 1,50 Meter breiten Streifen der Fahrbahnfläche zu räumen.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Das Karlsruher Salzverbot auf Gehwegen ist klar: Streusalz und salzhaltige Mittel sind aus Umweltschutzgründen laut Satzung ausdrücklich verboten. Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat. Auch Asche darf in Karlsruhe zum Streuen verwendet werden.
Was passiert bei Verstößen?
Wer seine Räumpflicht nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Schadensfall droht eine zivilrechtliche Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB. Hausverwaltungen und Eigentümer, die die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen, bleiben trotzdem in der Kontrollpflicht und haften, wenn sie die Ausführung nicht überwachen.
Warum Eigentümer und Hausverwaltungen in Karlsruhe auf HANI vertrauen
Einen Winterdienst zu beauftragen, ist eine Sache. Einen zu finden, der früh genug da ist, die Karlsruher Satzung kennt und im Zweifelsfall auch den Nachweis liefert, dass alles korrekt erledigt wurde – eine andere. Hier ist, was Sie bei HANI bekommen.
Rechtssicher und versichert
Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie uns Ihre Räum- und Streupflicht vollständig. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, und unsere Einsatzprotokolle sichern Sie rechtlich ab, falls es trotzdem zu einem Sturz auf Ihrem Gehweg kommt.
Feste Saisonpreise
Keine Überraschungen bei der Abrechnung. Sie zahlen eine Bereitschaftspauschale für die gesamte Wintersaison, unabhängig davon, wie oft wir ausrücken müssen.
Steuerlich absetzbar
Privatpersonen können die Kosten für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Für Vermieter sind die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar.
Für alle Objekttypen
Wir arbeiten für Privatpersonen mit Einfamilienhaus genauso wie für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten, WEGs und Gewerbebetriebe mit großen Außenflächen. Jedes Objekt bekommt einen auf seine Flächen und Anforderungen abgestimmten Einsatzplan.
Winterdienst und Gebäudereinigung aus einer Hand
Viele unserer Kunden nutzen HANI Dienstleistungen auch für die laufende Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung oder Unterhaltsreinigung. Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein Dienstleister, der Ihr Objekt kennt.
Winterdienst Karlsruhe und Umgebung
Unser Winterdienst ist in Karlsruhe in allen Stadtteilen aktiv: Innenstadt, Durlach, Mühlburg, Südstadt, Nordstadt, Weststadt, Waldstadt, Rüppurr, Grötzingen, Hagsfeld, Neureut, Knielingen, Daxlanden, Grünwinkel, Beiertheim-Bulach und weiteren.
Darüber hinaus sind wir regelmäßig auch in der näheren Umgebung unterwegs: Ettlingen, Stutensee, Rheinstetten, Karlsbad, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Pfinztal und Linkenheim-Hochstetten.
Sie sind sich nicht sicher, ob wir in Ihrer Gemeinde tätig sind? Sprechen Sie uns einfach an. Weitere Einsatzgebiete sind auf Anfrage möglich.
Winterdienst in weiteren Städten
HANI ist im gesamten Rhein-Main-Gebiet und in Baden-Württemberg aktiv. Hier finden Sie unsere weiteren Winterdienst-Seiten:
Wann muss in Karlsruhe geräumt werden?
An Werktagen müssen Gehwege in Karlsruhe bis 7:30 Uhr geräumt und bei Glätte bestreut sein. An Sonn- und Feiertagen gilt die Frist bis 9:00 Uhr. Schneit oder friert es tagsüber weiter, muss bei Bedarf auch mehrfach nachgeräumt werden. Die Räum- und Streupflicht endet in Karlsruhe um 21:00 Uhr. Grundlage ist die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege, für deren Einhaltung das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) zuständig ist.
Wie breit muss der Gehweg in Karlsruhe geräumt werden?
Gehwege müssen auf drei Viertel ihrer Breite freigehalten werden, jedoch maximal auf 3 Meter. Flächen an Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen müssen ebenfalls auf 3 Meter Breite geräumt werden. Gibt es auf beiden Seiten der Straße keinen Gehweg, sind Anlieger verpflichtet, einen 1,50 Meter breiten Streifen der Fahrbahnfläche zu räumen. Der geräumte Schnee darf weder auf die Fahrbahn noch in die Straßenrinne geschoben werden.
Ist Streusalz in Karlsruhe verboten?
Ja. Die städtische Satzung verbietet den Einsatz von Streusalz und salzhaltigen Mitteln auf Gehwegen ausdrücklich aus Umweltschutzgründen. Erlaubt sind nur abstumpfende Materialien: Sand, Splitt, Granulat oder Asche. Bei Verstößen kann die Stadt Bußgelder verhängen. Ein beauftragter Winterdienst wie HANI arbeitet ausschließlich mit den in Karlsruhe zugelassenen Streumitteln.
Wer haftet, wenn jemand auf meinem Gehweg stürzt?
Als Grundstückseigentümer haften Sie nach § 823 Abs. 1 BGB, wenn auf einem nicht ausreichend geräumten oder bestreuten Gehweg jemand stürzt und verletzt wird. Auch wenn Sie die Räumpflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen haben, bleiben Sie in der Kontrollpflicht. Mit einem Winterdienstvertrag und lückenloser Einsatzdokumentation sichern Sie sich rechtlich ab. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung greift zusätzlich im Schadensfall.
Kann ich die Kosten für den Winterdienst steuerlich absetzen?
Ja. Privatpersonen können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen: 20 Prozent der Arbeitskosten sind direkt von der Steuer absetzbar, bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Für Vermieter sind die Kosten als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegbar, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält.
Gilt die Räumpflicht auch für unbebaute Grundstücke in Karlsruhe?
Ja. Die Satzung der Stadt Karlsruhe gilt ausdrücklich auch für unbebaute und leerstehende Grundstücke. Solange ein öffentlicher Gehweg an Ihr Grundstück grenzt, sind Sie räum- und streupflichtig, unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist oder ob Sie vor Ort sind. Ein Winterdienst übernimmt diese Aufgabe zuverlässig, auch dann, wenn niemand das Grundstück bewohnt oder nutzt.
Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
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24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89
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Tel. 0631 - 984 180 00
HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
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Tel. 0721 - 986 157 60