Winterdienst Baden-Baden
Die HANI Dienstleistungs GmbH übernimmt den Winterdienst Baden-Baden – Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung für Unternehmen, Hausverwaltungen und WEG. Baden-Baden liegt dort, wo die Rheinebene auf den Schwarzwald trifft – und das macht den Winter anspruchsvoll. Im Tal, in Oos und der Weststadt, bleibt es oft mild. In den Hanglagen um Lichtental, Ebersteinburg und das Rebland fällt dagegen deutlich mehr Schnee, und steile Zufahrten sowie die typischen Baden-Badener Staffeln werden bei Glätte schnell gefährlich.
Die Räum- und Streupflicht hat die Stadt per Satzung auf die Anlieger übertragen – HANI übernimmt sie für Sie: versichert, dokumentiert, zuverlässig.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Winterdienst in Baden-Baden – was wir übernehmen
Ein Hotel in der Innenstadt, eine Wohnanlage in Lichtental, ein Gewerbeobjekt in Oos – jedes Objekt braucht etwas anderes. Wir schauen uns Ihre Flächen vorab an und halten in einem Räum- und Streuplan fest, was wann und wie geräumt wird.
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
🟧 Streudienst mit Splitt, Sand oder Granulat – abstumpfend und satzungskonform
🟧 Eisbeseitigung an Treppen, Staffeln, Rampen und Eingangsbereichen
🟧 Sichere Räumung steiler Hangzufahrten in den Höhenlagen
🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis April
🟧 Räumung von Betriebs- und Hotelflächen mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug
🟧 Dokumentation aller Einsätze für Ihre rechtliche Absicherung
HANI arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung. Im Rahmen des Winterdienstvertrags übernehmen wir die operative Verantwortung für Ihre Flächen – ob Sie Eigentümer, Hausverwaltung, Hotelbetrieb oder WEG sind.
Was die Satzung für den Winterdienst in Baden-Baden vorschreibt
Die Räum- und Streupflicht regelt die Satzung der Stadt Baden-Baden über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, auf Basis des Straßengesetzes Baden-Württemberg. Die Hauptverkehrsstraßen räumt die Stadt selbst. Für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie als Anlieger zuständig.
Wann muss geräumt sein?
Werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet abends um 21:00 Uhr.
Welche Flächen sind betroffen?
Der Gehweg vor dem unmittelbar angrenzenden Grundstück. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Fahrbahn. Auch Treppen und Staffeln in Gehwegen fallen darunter.
Was darf gestreut werden?
Abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand. In den Fußgängerzonen und auf Staffeln ist das Streuen mit Salz untersagt. Geräumter Schnee ist so anzuhäufen, dass das Wasser in die Straßenrinnen ablaufen kann.
Was passiert bei Vernachlässigung?
Wer seiner Räumpflicht nicht rechtzeitig und bei Bedarf wiederholt nachkommt, handelt ordnungswidrig und haftet bei einem Unfall nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auch bei Beauftragung eines Dienstleisters bleibt Ihre Kontrollpflicht bestehen.
Warum Eigentümer, Hotels und Hausverwaltungen in Baden-Baden auf HANI setzen
Anbieter gibt es viele. Worauf es ankommt, merkt man beim ersten Schneefall: eigenes Personal statt Subunternehmer, jeder Einsatz dokumentiert, ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt.
Eigene Fahrzeuge, kein Subunternehmer
Wir fahren mit eigenem Fuhrpark – Schneepflug, Schneefräse, Streufahrzeug – und eigenem Personal. Gerade in den Hanglagen Baden-Badens, wo steile Zufahrten Erfahrung verlangen, zählt das.
Dokumentation als Haftungsschutz
Jeder Einsatz wird protokolliert: Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel. Kommt es zu einem Sturz, ist dieser Nachweis im Streit um § 823 Abs. 1 BGB entscheidend.
Für Hotels, Hausverwaltungen und WEG
In einer Kurstadt zählt der erste Eindruck – im Winter ganz besonders. Wir sorgen dafür, dass Eingänge und Wege sicher und sauber sind, bevor Ihre Gäste eintreffen. Winterdienstvertrag, Saisonplanung und Abrechnung klären wir vorab. Kombinierbar mit Unterhaltsreinigung und Gebäudereinigung.
DEKRA-zertifiziert
HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.
Unser Einsatzgebiet rund um Baden-Baden
Wir betreuen Objekte in der Kernstadt und in allen Stadtteilen – in der Innenstadt, der Weststadt, in Oos, Balg, Lichtental, Oberbeuern, Geroldsau, Ebersteinburg, Haueneberstein, Sandweier sowie im Rebland in Steinbach, Neuweier und Varnhalt. Auch im Umland sind wir für Sie da: in Rastatt, Gaggenau, Bühl, Gernsbach, Sinzheim und Kuppenheim.
WEITERE STÄDTE
Wir sind nicht nur in Baden-Baden für Sie da. HANI übernimmt den Winterdienst in zahlreichen Städten der Region – mit demselben Anspruch an Zuverlässigkeit und Dokumentation. Eine Auswahl unserer Standorte:
Wer ist für den Winterdienst in Baden-Baden zuständig – die Stadt oder ich?
Den Winterdienst auf den Hauptverkehrsstraßen organisiert die Stadt Baden-Baden. Die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen vor den Grundstücken hat sie jedoch mit ihrer Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und jemand verunfallt, haftet nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich.
Bis wann muss der Gehweg morgens geräumt sein?
Werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr. Schneit es danach oder bildet sich Glätte, muss unverzüglich und bei Bedarf mehrfach nachgeräumt werden. Die Pflicht gilt täglich bis 21:00 Uhr.
Kann ich meine Räumpflicht vollständig an einen Winterdienst übertragen?
Die Durchführung ja – per Winterdienstvertrag. Die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen: Sie müssen prüfen können, ob der Dienst tatsächlich erbracht wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Leistung.
Darf ich in Baden-Baden Streusalz verwenden?
In Fußgängerzonen und auf Staffeln ist Streusalz untersagt. Die Satzung setzt auf abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand. Wir streuen umweltgerecht und nur dort mit Salz, wo es zulässig und nötig ist, etwa bei Eisregen.
Übernimmt HANI auch steile Hangzufahrten in den Höhenlagen?
Ja. Gerade in Lagen wie Ebersteinburg, Geroldsau oder dem Rebland, wo steile Zufahrten und mehr Schnee zusammenkommen, ist Erfahrung gefragt. Wir setzen die passende Technik ein und stimmen die Einsatzhäufigkeit auf die Lage ab.
Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?
Ja. Für gewerbliche Objekte und Hotels als Betriebsausgabe. Für privat genutzte Immobilien als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG – bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Ihr Steuerberater bestätigt die Details.
Sie möchten einen Winterdienstvertrag für Ihr Objekt in Baden-Baden? Am besten, bevor der erste Frost kommt. Schreiben Sie uns kurz – wir melden uns.
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de
24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89
HANI Darmstadt
Tel. 06157 - 981 002 2
HANI Kaiserslautern
Tel. 0631 - 984 180 00
HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60