Winterdienst Ladenburg
Die HANI Dienstleistungs GmbH übernimmt den Winterdienst Ladenburg – Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung für Unternehmen, Hausverwaltungen und WEG. Als älteste Stadt Deutschlands verbindet Ladenburg eine denkmalgeschützte Fachwerk-Altstadt am Neckar mit modernen Gewerbegebieten wie Hundertmorgen und Altwasser.
Wir betreuen Gewerbeobjekte, Bürogebäude, Industrieflächen, Wohnanlagen und WEG im gesamten Stadtgebiet und übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich für Sie: versichert, dokumentiert, zuverlässig.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Unser Winterdienst in Ladenburg
Ladenburgs enge Altstadtgassen mit historischem Kopfsteinpflaster stellen andere Anforderungen an die Räumung als die offenen Flächen der Gewerbegebiete Hundertmorgen und Altwasser am Stadtrand. Genau darauf ist unser Einsatz ausgelegt: Wir halten Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingangsbereiche zuverlässig frei – termingerecht zu den in der Satzung geforderten Zeiten.
🟧 Schneeräumung: Räumen von Gehwegen, Hofeinfahrten, Parkplätzen und Zuwegen, je nach Fläche per Hand, Schneeschaufel, Schneefräse oder Schneepflug.
🟧 Streudienst bei Glätte: Abstumpfende Stoffe gemäß den Vorgaben der Stadt – in Ladenburg ist Streusalz grundsätzlich verboten und nur bei Eisregen ausnahmsweise zulässig.
🟧 Glättekontrolle: Frühe Kontrollfahrten vor Beginn des Berufsverkehrs, bei Bedarf mehrfach am Tag.
🟧 Maschineneinsatz: Vom Streufahrzeug bis zur Schneefräse – passend zur Flächengröße, auch für die schmalen Gassen der Altstadt.
🟧 Dokumentation: Lückenlose Einsatzprotokolle, die im Schadensfall als wichtiger Nachweis dienen können.
🟧 24-Stunden-Bereitschaft: Von November bis März sind wir rund um die Uhr einsatzbereit – auch bei kurzfristigem Wetterumschwung oder nächtlichem Schneefall sind wir vor Ort, bevor der Berufsverkehr einsetzt.
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführter Maßnahme dokumentiert. Das Einsatzprotokoll hält Zeitpunkt und Umfang der ausgeführten Arbeiten fest und kann im Schadensfall als wichtiger Nachweis dienen. Für Hausverwaltungen und WEG erleichtert es zudem die Nachvollziehbarkeit gegenüber Eigentümern und Verwaltungen.
Räum- und Streupflicht in Ladenburg: Was die Satzung verlangt
Die Grundlage bildet die Streupflicht-Satzung der Stadt Ladenburg, gestützt auf das Straßengesetz für Baden-Württemberg. Sie überträgt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen auf die Anlieger. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet bei Stürzen nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich. Die wichtigsten Eckdaten:
Räumzeiten
Werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr. Fällt danach weiter Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen – diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Gehwegbreite
Zu räumen ist in der Regel mindestens auf 1,5 Meter Breite, sodass Begegnungsverkehr möglich ist. Für jedes Hausgrundstück ist zusätzlich ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 Meter Breite freizuhalten.
Streumittel
Zulässig sind ausschließlich abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Mittel wie Streusalz sind grundsätzlich verboten und dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden – und dann so gering wie möglich dosiert.
Bußgeld & Haftung
Verstöße gegen die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht gelten als Ordnungswidrigkeit nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg. Schwerer wiegt das zivilrechtliche Haftungsrisiko: Bei einem Sturz kann der Anlieger schadensersatzpflichtig werden.
Warum Hausverwaltungen und Betriebe in Ladenburg auf HANI setzen
Wer in Ladenburg Flächen freihalten muss, braucht keinen wechselnden Subunternehmer, sondern einen Partner, der das Objekt kennt und vor der Satzungsfrist da ist. Genau dafür stehen wir – mit festen Teams, klaren Verträgen und nachweisbarer Qualität.
Feste Teams, kein ständiger Wechsel
Bei uns kümmert sich dasselbe Team um Ihre Flächen – kein Einweisen von vorne bei jedem Einsatz, kein Subunternehmer, der die Adresse nicht kennt.
Pünktlich vor der Satzungsfrist
Wir richten unsere Kontrollfahrten an den Ladenburger Räumzeiten aus. Ihre Flächen sind frei, bevor um 7 Uhr der erste Mitarbeiter oder Mieter das Haus verlässt.
Klarer Winterdienstvertrag
Sie erhalten einen festen Winterdienstvertrag mit definierten Flächen, Zeiten und Streumitteln. Keine Hotline, die Sie weiterverbindet – ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt.
Abgesichert und nachweisbar
Wir arbeiten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung und dokumentieren jeden Einsatz. So unterstützen wir Sie beim Nachweis, dass Ihre Kontrollpflicht erfüllt wurde.
DEKRA-Zertifiziert
Qualität lässt sich behaupten oder nachweisen. Wir tun Letzteres: HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.
Unser Einsatzgebiet rund um Ladenburg
Wir übernehmen den Winterdienst in Ladenburg – im gesamten Stadtgebiet – von der Altstadt über die Neckarstadt bis zu den Gewerbegebieten Hundertmorgen und Altwasser.
Auch im Umland sind wir regelmäßig im Einsatz, unter anderem in Heddesheim, Ilvesheim, Schriesheim, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen.
Winterdienst in weiteren Städten der Region
Wir sind nicht nur in Ladenburg für Sie da. HANI übernimmt den Winterdienst in zahlreichen Städten der Region – mit demselben Anspruch an Zuverlässigkeit und Dokumentation. Eine Auswahl unserer Standorte:
Bis wann müssen Gehwege in Ladenburg geräumt sein?
Werktags müssen die Gehwege bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr. Fällt danach erneut Schnee, ist unverzüglich nachzuarbeiten – bis spätestens 20:00 Uhr.
Darf in Ladenburg Streusalz verwendet werden?
Grundsätzlich nicht. Die Streupflicht-Satzung schreibt abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt oder Asche vor. Streusalz ist nur ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt und dann so gering wie möglich zu dosieren.
Wer haftet, wenn jemand auf einem ungeräumten Gehweg stürzt?
Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht liegt beim Anlieger. Kommt er ihr nicht nach, haftet er bei einem Sturz nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich. Beauftragen Sie uns mit der Durchführung, übernehmen wir die Räumung – Ihre Kontrollpflicht unterstützen wir mit lückenloser Dokumentation.
Eignet sich der Winterdienst auch für Hausverwaltungen und WEG?
Ja. Wir arbeiten überwiegend für Hausverwaltungen, WEG und Gewerbebetriebe. Pro Objekt gibt es einen festen Winterdienstvertrag mit klar definierten Flächen, Zeiten und Streumitteln sowie einen festen Ansprechpartner.
Gilt in der Ladenburger Altstadt eine andere Regel als in den Gewerbegebieten?
Die Satzung selbst unterscheidet nicht nach Lage, aber die Praxis schon: Enge Gassen mit historischem Pflaster erfordern oft Handarbeit statt Maschineneinsatz. Wir planen das bei jedem Objekt individuell ein.
Sind die Kosten für den Winterdienst Ladenburg steuerlich absetzbar?
Für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte sind Winterdienstkosten in der Regel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ansetzbar. Bei Wohnobjekten kommt unter Umständen § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht. Die steuerliche Einordnung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Winterdienst in Ladenburg anfragen
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
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Tel. 0631 - 984 180 00
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Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60