Winterdienst Viernheim

Viernheim liegt mitten in der Rhein-Neckar-Ebene – klimatisch mild, aber nicht ohne Winter. Wenn über Nacht Eisregen fällt oder der erste Frost die Gehwege im Gewerbegebiet glatt werden lässt, zählt jede Minute. Der Stadtbetrieb Viernheim räumt Hauptstraßen und Brücken – die Gehwege vor Ihrem Grundstück sind Ihre Pflicht. Die städtische Reinigungssatzung überträgt die Räum- und Streupflicht auf Eigentümer und Nutzungsberechtigte. Wer sie nicht erfüllt, haftet persönlich.

HANI übernimmt Ihren Winterdienst in Viernheim: Schneeräumung, Streudienst, Eisbeseitigung – lückenlos dokumentiert, rechtzeitig vor dem ersten Fußgänger.

⭐ 4.9/5 Bewertung   📞 24/7 Erreichbar   🗓 Nov – März  📋 Einsätze dokumentiert

„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“

Unsere Leistungen im Winterdienst Viernheim

Ob Gehweg vor dem Mietshaus in der Nordstadt, Firmenparkplatz im Gewerbegebiet an der Lorscher Straße, Zufahrt zum Rhein-Neckar-Zentrum oder die Eingangstreppe eines Bürogebäudes in der Innenstadt – jede Fläche in Viernheim stellt eigene Anforderungen an den Winterdienst.

Deshalb besichtigen wir Ihr Objekt rechtzeitig vor der Saison persönlich. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen individuellen Winterdienstplan, der genau festlegt, welche Flächen wann und wie geräumt und gestreut werden.

🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen

🟧 Streudienst mit Sand und Splitt auf Gehwegen und Betriebsflächen

🟧 Eisbeseitigung auf Treppen, Rampen und Eingangsbereichen

🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Schnee, Frost oder Eisregen

🟧 Räumung von Betriebsflächen, Ladezonen und Logistikarealen mit Schneepflug und Streufahrzeug

🟧 Freihalten von Notausgängen, Feuerwehrzufahrten, Hydranten und Gehwegübergängen

🟧 Schneefräseneinsatz bei größeren Flächen und starkem Schneefall

🟧 Lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme

🟧 Vollständige Übernahme Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht

🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März

Tipp 1: Einen Winterdienstvertrag mit HANI können Sie auch mit unserer Unterhaltsreinigung oder Treppenhausreinigung kombinieren – ein Ansprechpartner für alles.

Tipp 2: Sie können uns Ihre Räum- und Streupflicht vollständig übertragen – als Unternehmen, Hausverwaltung oder WEG. Die Kosten für einen Winterdienstvertrag sind als Betriebskosten vollständig umlagefähig. 

Räum- und Streupflicht in Viernheim: Das müssen Sie wissen

Der Stadtbetrieb Viernheim kümmert sich um Brücken, Autobahnzu- und -abfahrten, Hauptstraßen, Kreuzungen und rund 170 Zebrastreifen im Stadtgebiet. Die Gehwege vor privaten Grundstücken fallen nicht darunter – dafür sind Sie als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter zuständig. Das regelt die Satzung über die Reinigung und Gefahrloshaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Viernheim. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, können nach § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen auf Sie zukommen.

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Wann muss geräumt und gestreut sein?

Tagsüber gilt: Schnee ist sofort nach dem Schneefall zu räumen. Wer über Nacht Schnee hat, muss spätestens bis 8:00 Uhr morgens geräumt haben – an Werktagen genauso wie an Sonn- und Feiertagen. Hört es nicht auf zu schneien, muss so oft nachgeräumt werden, wie die Verkehrssicherheit es erfordert. Beim Streuen gegen Glatteis gilt dieselbe Frist: sofort bei Tage, sonst bis 8:00 Uhr.

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    Wie breit muss geräumt werden?

    Gehwege sind so zu räumen, dass Fußgänger nicht unnötig behindert werden. An Kreuzungen ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 Meter freizuhalten, beim Streuen gilt eine Höchstbreite von 1,5 Metern. Besonderheit in Viernheim: Bei einseitigem Gehweg wechselt die Räumpflicht jährlich – in geraden Jahren ist die Gehwegseite zuständig, in ungeraden die gegenüberliegende.

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    Welche Streumittel sind erlaubt?

    Zugelassen sind abstumpfende Materialien wie Sand und Splitt. Streusalz ist in Viernheim grundsätzlich verboten – mit einer engen Ausnahme: An Kreuzungen, Fußgängerüberwegen sowie an Gefäll- und Steigungsstrecken darf es bei Glatteis eingesetzt werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht. Im Bereich von Baum- und Strauchpflanzungen bleibt Salz vollständig verboten, ebenso das Lagern von salzhaltigem Schnee auf Pflanzflächen. Streumittelrückstände sind nach dem Auftauen zu beseitigen.

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    Was passiert bei Vernachlässigung der Pflicht?

    Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das größere Risiko liegt jedoch im Zivilrecht: Stürzt ein Fußgänger auf einem nicht geräumten Gehweg, drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen. Haben Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter weitergegeben, entbindet das Sie als Eigentümer nicht – Sie bleiben kontrollpflichtig. Die Kontrollpflicht gilt auch dann, wenn Sie krank, im Urlaub oder beruflich unterwegs sind.

    Warum HANI für den Winterdienst in Viernheim?

    Viernheim liegt direkt an der Grenze zu Mannheim und Lampertheim – gut vernetzt, dicht bebaut, mit einem Mix aus Wohngebieten, Gewerbe und Logistik. Wer hier eine Liegenschaft besitzt oder verwaltet, braucht einen Winterdienst, der die Region kennt und nicht erst auf den Anruf wartet. HANI betreut Objekte im gesamten Rhein-Neckar-Raum – mit eigenem Personal, eigenem Fuhrpark und festen Ansprechpartnern, die Ihr Objekt kennen.

    Den ganzen Winter über rund um die Uhr einsatzbereit

    Von November bis März sind wir im Bereitschaftsmodus. Unsere Teams überwachen die Wetterlage selbständig und starten ohne Ihr Zutun – kein Anruf nötig, kein Aufwachen um 5 Uhr. Schneefall in der Nacht? Wir sind unterwegs, bevor Ihre Mieter, Mitarbeiter oder Kunden das Haus verlassen.

    Schneepflug, Schneefräse, Streufahrzeug – alles dabei

    Wir bringen alles selbst mit: Streufahrzeuge für große Flächen, Schneefräsen für dichte Schneemengen, Schneepflüge für Zufahrten und Handgeräte für enge Treppenwege. Sie müssen weder Sand noch Splitt bevorraten, keine Geräte anschaffen, keine Ersatzleute organisieren. Wir verwenden ausschließlich die nach Viernheimer Satzung zugelassenen Streumittel.

    Rechtssichere Dokumentation für jeden Einsatz

    Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme protokolliert. Stürzt jemand auf Ihrem Gehweg, belegen unsere Protokolle, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt war. Für Hausverwaltungen und WEGs eignet sich die Dokumentation auch für die Betriebskostenabrechnung. Eigene Fehler deckt unsere Betriebshaftpflichtversicherung ab.

    Ihr direkter Ansprechpartner – kein Callcenter

    Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt – ein Anruf genügt, keine anonyme Hotline. Für ganzjährig betreute Objekte lässt sich der Winterdienstvertrag mit unserer Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung oder Unterhaltsreinigung kombinieren – ein Ansprechpartner für alles.

    Hani Winterdinest-Team bei der Schneeräumung in Viernheim

    Winterdienst in Viernheim und den umliegenden Gemeinden

    Zuverlässiger Winterdienst braucht kurze Anfahrtswege – gerade wenn über Nacht Schnee gefallen ist und alle Kunden gleichzeitig geräumt werden müssen. Von unserem Standort im Rhein-Neckar-Raum betreuen wir Objekte in Viernheim und der gesamten Umgebung.

    Neben Viernheim übernehmen wir den Winterdienst auch in Lampertheim, Weinheim, Heddesheim, Mannheim, Hemsbach, Hirschberg, Laudenbach, Bürstadt und weiteren Gemeinden im Kreis Bergstraße und Rhein-Neckar-Kreis.

    Häufige Fragen zum Winterdienst Viernheim

    Wann muss in Viernheim geräumt sein?

    Tagsüber gilt: sofort nach dem Schneefall. Wer über Nacht Schnee hat, muss spätestens bis 8:00 Uhr geräumt und gestreut haben – das gilt werktags wie an Sonn- und Feiertagen gleichermaßen. Bei anhaltendem Schneefall muss so oft nachgeräumt werden, wie die Verkehrssicherheit es erfordert. Diese Fristen gelten auch für das Streuen bei Glätte.

    Wer ist in Viernheim für die Gehwegreinigung im Winter zuständig?

    Der Stadtbetrieb Viernheim ist für Hauptstraßen, Brücken, Kreuzungen und Zebrastreifen zuständig. Die Gehwege vor privaten Grundstücken liegen in der Verantwortung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten. Das regelt die Satzung über die Reinigung und Gefahrloshaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Viernheim.

    Was kostet ein Winterdienst in Viernheim?

    Die Kosten hängen von der Flächengröße, dem Einsatzumfang und der Häufigkeit ab. Die meisten Kunden wählen eine feste Bereitschaftspauschale für die Saison November bis März. Für Unternehmen, Hausverwaltungen und WEGs sind die Kosten als Betriebskosten umlagefähig; je nach Konstellation kann auch eine steuerliche Geltendmachung nach § 35a EStG infrage kommen. Wir besichtigen Ihr Objekt kostenlos und erstellen ein individuelles Angebot.

    Ist Streusalz in Viernheim erlaubt?

    Grundsätzlich nein. Die Viernheimer Satzung schreibt vor, ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt zu verwenden. Eine Ausnahme gilt nur an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und Gefäll- oder Steigungsstrecken, wenn Glatteis nicht anders bekämpft werden kann. Im Bereich von Bäumen und Sträuchern ist Salz vollständig untersagt.

    Was passiert, wenn ich meinen Gehweg nicht räume?

    Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Schwerwiegender ist das zivilrechtliche Risiko: Stürzt ein Fußgänger auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, können nach Paragraph 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen folgen. Auch wer die Pflicht vertraglich auf Mieter übertragen hat, bleibt als Eigentümer kontrollpflichtig.

    Kann HANI den Winterdienst in Viernheim kurzfristig übernehmen?

    Ja – gerade zum Saisonstart im Herbst ist eine frühzeitige Anfrage sinnvoll, damit wir Ihr Objekt noch vor dem ersten Frost besichtigen können. Bei akutem Bedarf – etwa nach einem frühen Wintereinbruch – sprechen Sie uns direkt an. Wir prüfen, ob wir kurzfristig einspringen können.

    Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!

    Ihr Kontakt zu uns:

    HANI Dienstleistungs GmbH
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    Gewerbestraße 21
    68647 Biblis

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    06245 / 903 973 5

    E-Mail:
    info@hani-dienstleistungen.de

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    Tel. 0173 - 719 088 9

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    Tel. 0611 - 510 12 110

    HANI Stutensee
    Tel. 0721 - 986 157 60

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