Winterdienst Offenbach am Main

Offenbach liegt direkt am Main, eingeklemmt zwischen Frankfurt und dem Umland. Wenn der Winter kommt, trifft er die Stadt unvermittelt: Frost über Nacht, Schnee am Morgen, und die Uhr tickt. Denn die Räum- und Streupflicht in Offenbach gilt seit der neuen Winterdienstsatzung auch samstags bereits ab 7 Uhr – und abends bis 22 Uhr. Wer das nicht kennt oder ignoriert, riskiert ein Bußgeld und haftet im Schadensfall persönlich. HANI übernimmt Ihren Winterdienst in Offenbach am Main zuverlässig, versichert und zu festen Saisonpreisen. Für Privathäuser, Mehrfamilienhäuser, WEGs und Gewerbeflächen.

⭐ 4.9/5 Bewertung   📞 24/7 Erreichbar   🗓 Nov – März  📋 Einsätze dokumentiert

„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“

Was unser Winterdienst in Offenbach am Main umfasst

Ob Bürgersteig vor dem Reihenhaus in Lauterborn, Zufahrt zu einem Mietshaus in Bürgel, Eingangstreppe eines Bürogebäudes im Kaiserlei oder Parkfläche in Bieber: Jedes Objekt hat seine eigenen Anforderungen. Wir besichtigen Ihr Grundstück vor der Saison, erstellen einen Räum- und Streuplan, der zu Ihren Flächen passt, und kümmern uns dann darum, dass alles sitzt.

🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten, Radwegen und Parkflächen

🟧 Streudienst mit Sand, Splitt oder Granulat auf Gehwegen und Betriebsflächen

🟧 Eisbeseitigung und Glättebekämpfung auf Treppen, Rampen und in Eingangsbereichen

🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost oder Eisregen

🟧24-Stunden-Bereitschaftsdienstt von November bis März

🟧 Räumung von Betriebsflächen, Ladezonen und Gewerbeparks mit Spezialfahrzeugen

🟧 Freihalten von Notausgängen, Feuerwehrzufahrten, Hydranten und Haltestellen

🟧 Dach- und Überdachungsräumung bei erhöhter Schneelast auf Anfrage

🟧 Schneeverlagerung und Abtransport bei großen Schneemengen

🟧 Lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme

🟧 Komplette Übernahme Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht

Offenbach wächst. Das Kaiserlei-Quartier zieht Unternehmen an, die Hochschule für Gestaltung bringt Leben ins Zentrum, und entlang des Mainufers entstehen neue Wohnlagen. Gleichzeitig verwalten immer mehr Eigentümergemeinschaften ihre Objekte ohne feste Hausmeisterstruktur vor Ort. Wer dann im Winter niemanden hat, der frühmorgens den Schnee schippt und das Eis abstumpft, braucht jemanden, der das übernimmt — verlässlich, rechtssicher und ohne Aufwand für Sie. Genau das sind wir.

Räum- und Streupflicht in Offenbach am Main: das müssen Sie wissen

Seit dem Winter 2023/2024 gelten in Offenbach neue Regeln für den Winterdienst. Die Stadt hat die Satzung aus dem Jahr 1999 komplett überarbeitet – mit längeren Pflichtzeiten und strengeren Vorgaben. Für Fahrbahnen und öffentliche Flächen sorgt die ESO Stadtservice GmbH. Aber für den Gehweg vor Ihrem Grundstück? Da sind Sie dran. Und wenn dort jemand stürzt und Sie nicht geräumt haben, haften Sie persönlich.

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Wann muss geräumt und gestreut sein?

Werktags von 7:00 bis 22:00 Uhr, auch samstags. Sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr. Die zwei Stunden abends bis 22 Uhr sind neu – bis 2022 war um 20 Uhr Schluss. Die Stadt begründet das damit, dass nach 20 Uhr noch viele Menschen in Offenbach unterwegs sind, die genauso sichere Gehwege erwarten wie die Pendler am Morgen. Schneit es tagsüber weiter oder bildet sich erneut Glätte, müssen Sie innerhalb dieser Zeiten nachräumen.

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Wie breit muss geräumt werden?

Mindestens 1,50 Meter, auf der gesamten Länge Ihrer Grundstücksfront. Grenzt Ihr Grundstück an mehrere Straßen, gilt die Pflicht für jede davon. Und wenn Ihr Grundstück nicht direkt an der Straße liegt? Dann greift eine Offenbacher Besonderheit: Kopf- und Hinterliegergrundstücke wechseln sich wöchentlich ab, angefangen bei der niedrigsten Hausnummer. Der Turnus startet jedes Jahr neu in der Woche, in die der 1. Januar fällt.

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Welche Streumittel dürfen eingesetzt werden?

Streusalz ist auf Gehwegen verboten. Es schädigt Bäume, Böden und Grundwasser – Offenbach macht da keine Ausnahmen, es sei denn, abstumpfende Mittel allein reichen wirklich nicht aus. Erlaubt sind Sand, Splitt und Granulat. Was viele nicht wissen: Sobald Schnee und Eis abgetaut sind, muss das Streugut wieder aufgekehrt werden. Das vergessen viele, und es kann ebenfalls Ärger geben.

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Was passiert, wenn die Pflicht vernachlässigt wird?

Am Kaiserlei entstehen neue Bürokomplexe, in Bürgel und Rumpenheim wachsen Wohnanlagen, im Nordend siedeln sich Gewerbebetriebe an. Aber wenn morgens um sieben der Gehweg vereist ist, interessiert das alles niemanden – dann zählt nur, ob geräumt wurde. Und seit der neuen Satzung mit Pflichtzeit bis 22 Uhr wird das für viele Eigentümer zur echten Belastung. Hier ist, was Sie bei HANI bekommen.

Warum Eigentümer und Hausverwaltungen in Offenbach auf HANI setzen

Am Kaiserlei entstehen neue Bürokomplexe, in Bürgel und Rumpenheim wachsen Wohnanlagen, im Nordend siedeln sich Gewerbebetriebe an. Aber wenn morgens um sieben der Gehweg vereist ist, interessiert das alles niemanden – dann zählt nur, ob geräumt wurde. Und seit der neuen Satzung mit Pflichtzeit bis 22 Uhr wird das für viele Eigentümer zur echten Belastung. Hier ist, was Sie bei HANI bekommen.

Keine bösen Überraschungen

Sie zahlen eine feste Bereitschaftspauschale für die gesamte Wintersaison. Ob wir einmal oder zwanzigmal ausrücken müssen – der Preis bleibt gleich. Keine Nachberechnung pro Einsatz, kein Stress mit Rechnungen nach einem schneereichen Februar.

Rechtssicher und nachweisbar

Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie uns Ihre Räum- und Streupflicht vollständig. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung greift im Schadensfall, und unsere lückenlosen Einsatzprotokolle belegen gegenüber Ordnungsamt und Gericht, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht zu jeder Zeit erfüllt wurde.

Wir kennen die neue Satzung

Seit Winter 2023/2024 gelten in Offenbach neue Räumzeiten. Wir haben unsere Dienst- und Tourenpläne entsprechend angepasst. Sie müssen sich nicht darum kümmern, ob samstags um 7 Uhr jemand da ist – das ist unser Job.

Steuerlich absetzbar

Privatpersonen können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Für Vermieter sind die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Für alle Objekttypen

Viele unserer Kunden nutzen HANI Dienstleistungen auch für die laufende Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung oder Unterhaltsreinigung. Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein Dienstleister, der Ihr Objekt kennt.

Winterdienst Offenbach am Main - HANI Winterdienst-Fahrzeug mit Schneepflug im Einsatz

⚠️Übrigens: Wenn bei Ihnen im Winter auch der Hausflur regelmäßig gereinigt werden soll, können wir das gleich mit übernehmen. Fragen Sie uns nach unserem Treppenhausreinigungs-Service oder unserer ganzjährigen Unterhaltsreinigung.

Winterdienst Offenbach am Main und Umgebung

Unser Winterdienst ist in allen Stadtteilen von Offenbach am Main aktiv: Innenstadt, Mathildenviertel, Nordend, Westend, Kaiserlei, Bieber, Bürgel, Lauterborn, Rosenhöhe, Rumpenheim, Tempelsee, Waldheim und den weiteren Quartieren. Darüber hinaus sind wir regelmäßig auch in der näheren Umgebung im Einsatz: Neu-Isenburg, Mühlheim am Main, Heusenstamm, Obertshausen, Dietzenbach, Dreieich und Seligenstadt.

Sie sind sich nicht sicher, ob wir in Ihrer Gemeinde tätig sind? Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Offenbach am Main

Wann muss in Offenbach am Main geräumt werden?

Seit der neuen Winterdienstsatzung, die ab Winter 2023/2024 gilt, besteht die Räumpflicht an Werktagen — also Montag bis Samstag — von 7:00 bis 22:00 Uhr. Samstags war bisher eine Stunde mehr Zeit, das ist mit der Neufassung weggefallen. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht von 9:00 bis 20:00 Uhr. Bei erneutem Schneefall oder Glätte muss innerhalb dieser Zeiten nachgeräumt werden. Zuständige Behörde für den öffentlichen Winterdienst auf Fahrbahnen ist die ESO Stadtservice GmbH.

Wie breit muss der Gehweg in Offenbach geräumt werden?

Laut Winterdienstsatzung der Stadt Offenbach am Main muss der Gehweg auf mindestens 1,50 Meter Breite geräumt und bei Glätte bestreut sein. Das gilt für die gesamte Länge der Grundstücksfront. Wer an mehreren Straßen liegt, ist für alle angrenzenden Gehwegabschnitte verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn, den Radweg oder in die Straßenrinne geschoben werden.

Was ist die Kopf- und Hinterliegerregelung in Offenbach?

Liegt ein Grundstück nicht direkt an der Straße, sondern dahinter, teilen sich Kopf- und Hinterliegergrundstücke die Winterdienstpflicht für den angrenzenden Gehweg im wöchentlichen Wechsel. Die Reihenfolge beginnt mit der niedrigsten Hausnummer und startet jedes Jahr neu mit der Woche, in die der 1. Januar fällt. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn der ESO schriftlich zugestimmt hat. Ein beauftragter Winterdienst kann diese Pflicht zuverlässig für alle Beteiligten übernehmen.

Ist Streusalz in Offenbach am Main erlaubt?

Nein. Das Ausbringen von Streusalz auf Gehwegen ist laut Winterdienstsatzung der Stadt Offenbach am Main grundsätzlich verboten. Der Grund ist der Umweltschutz: Salz schädigt Böden, Grundwasser und Straßenbäume langfristig. Erlaubt sind nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat. Streusalz darf nur in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn mit abstumpfenden Mitteln allein keine ausreichende Sicherheit herzustellen ist. Sobald Eis und Schnee abgetaut sind, muss das Streugut wieder aufgekehrt werden.

Was passiert, wenn jemand auf meinem Gehweg stürzt?

Grundstückseigentümer haften Sie nach § 823 Abs. 1 BGB, wenn jemand auf einem nicht ausreichend geräumten oder bestreuten Gehweg stürzt und sich verletzt. Zusätzlich kann das Ordnungsamt ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängen. Haben Sie die Räumpflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen, bleiben Sie in der Kontrollpflicht: Wenn Sie nicht überprüfen, ob der Winterdienst korrekt ausgeführt wird, kann Sie im Schadensfall trotzdem eine Haftung treffen. Mit einem Winterdienstvertrag und lückenlosen Einsatzprotokollen sichern Sie sich rechtlich ab.

Kann ich die Kosten für den Winterdienst steuerlich absetzen?

Ja. Privatpersonen können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Arbeitskosten sind direkt von der Steuer absetzbar, bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Rechnung auf Sie ausgestellt wird und Sie per Überweisung bezahlen — Barzahlung ist nicht absetzbar. Vermieter können die Kosten als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!

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