Winterdienst Hanau
Hanau liegt in der Untermainebene, am Zusammenfluss von Kinzig und Main – eine Lage, in der feuchte Flussnebel im Winter für heimtückische Glatteisbildung sorgen. In Stadtteilen wie Großauheim und Steinheim am Mainufer reicht eine einzige Frostnacht, um Gehwege und Zufahrten in Rutschbahnen zu verwandeln. Seit dem 1. Januar 2026 ist Hanau wieder kreisfreie Stadt und damit eigenständig für die Umsetzung der Straßenreinigungssatzung verantwortlich. Diese verpflichtet Grundstückseigentümer, die Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte freizuhalten. Der Eigenbetrieb Hanau Verkehr und Entsorgung (HVE) räumt die öffentlichen Fahrbahnen, für die Gehwege sind Sie als Eigentümer zuständig. Wer nicht räumt, haftet persönlich – und riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. HANI übernimmt Ihren Winterdienst in Hanau: Schneeräumung, Streudienst, Eisbeseitigung – lückenlos dokumentiert und zu festen Saisonpreisen.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Unsere Leistungen im Winterdienst Hanau
Ob Gehweg vor dem Mehrfamilienhaus in Kesselstadt, Firmenparkplatz im Gewerbegebiet Wolfgang, Zufahrt zu einem Logistikzentrum in Großauheim oder Eingangstreppe eines Bürogebäudes am Freiheitsplatz: Jede Fläche in Hanau hat ihre eigenen Anforderungen. Wir besichtigen Ihr Objekt vor der Saison, erstellen einen individuellen Räum- und Streuplan und legen genau fest, welche Flächen wann und wie bearbeitet werden. Kein pauschales Schema, sondern ein Konzept, das zu Ihrem Grundstück passt.
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten, Radwegen und Parkflächen
🟧 Streudienst mit Sand, Splitt oder Granulat auf Gehwegen und Betriebsflächen
🟧 Eisbeseitigung und Glatteisbekämpfung auf Treppen, Rampen und Eingangsbereichen
🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März
🟧 Räumung von Betriebsflächen, Ladezonen und Logistikarealen mit Spezialfahrzeugen
🟧 Freihalten von Notausgängen, Feuerwehrzufahrten, Hydranten und Haltestellen
🟧 Dach- und Überdachungsräumung bei erhöhter Schneelast auf Anfrage
🟧 Schneeverlagerung und Abtransport bei großen Schneemengen
🟧 Lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme
🟧 Komplette Übernahme Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht
Hanau ist Sitz des Technologiekonzerns Heraeus und ein bedeutender Industrie- und Logistikstandort im Rhein-Main-Gebiet. Hausverwaltungen betreuen Wohnanlagen in Steinheim und Mittelbuchen, Unternehmen unterhalten Betriebsgelände in Wolfgang und an der Kinzigaue. All diese Liegenschaften brauchen einen Winterdienst, der mitdenkt und jeden Einsatz rechtssicher dokumentiert. Sie können uns Ihre Räum- und Streupflicht vollständig übertragen, als Privatperson, Hausverwaltung, WEG oder Unternehmen. Wir kümmern uns um alles.
Räum- und Streupflicht in Hanau: das müssen Sie wissen
Der Eigenbetrieb Hanau Verkehr und Entsorgung (HVE) räumt die öffentlichen Fahrbahnen und ausgewählte Gehwegstrecken. Für die Gehwege vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer zuständig – das regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hanau. Wichtig: Die Stadt übernimmt ausdrücklich nicht den Winterdienst auf den Gehwegen. Kommen Sie der Pflicht nicht nach und stürzt jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, haften Sie persönlich für Schadensersatz und Schmerzensgeld – und es drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
Wann muss geräumt und gestreut sein?
Die Winterdienstpflicht gilt montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr. Bei Schneefall oder Glätte innerhalb dieser Zeiten ist unverzüglich zu räumen und zu streuen. Die Maßnahmen sind bei Bedarf zu wiederholen. Wer tagsüber nicht vor Ort ist und keine Vertretung hat, riskiert im Schadensfall volle Haftung.
Wie breit muss geräumt werden?
Gehwege und Überwege müssen in einer solchen Breite geräumt werden, dass der Fußgängerverkehr ungehindert fließen kann. Für jedes Grundstück ist zusätzlich ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Mindestbreite von 1,50 Metern zu räumen und abzustreuen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne gesonderten Gehweg gilt ein Streifen von 1,50 Metern entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Festgetretener oder auftauender Schnee sowie Eis sind aufzuhacken und zu entfernen.
Welche Streumittel dürfen eingesetzt werden?
In Hanau sind vorrangig Sand, Splitt oder ähnliche abstumpfende Materialien zu verwenden. Das Streuen von Salz auf Gehwegen und Überwegen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefällstrecken – dann ist die Salzmenge auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Nach dem Auftauen von Schnee und Eis sind Rückstände von Streumitteln unverzüglich zu beseitigen.
Was passiert, wenn die Pflicht vernachlässigt wird?
Bei Verstößen gegen die Winterdienstpflichten drohen laut Straßenreinigungssatzung Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Darüber hinaus haftet der Eigentümer nach § 823 Abs. 1 BGB zivilrechtlich für Schäden durch mangelhaften Winterdienst. Haben Sie die Pflicht per Mietvertrag an Mieter übertragen, bleiben Sie als Eigentümer kontrollpflichtig: Kontrollieren Sie nicht, ob geräumt wird, haften Sie trotzdem. Auch Urlaub, Krankheit oder berufliche Abwesenheit entbinden Sie nicht.
⚠️ Hanauer Besonderheit: Bei Straßen mit einseitigem Gehweg wechselt die Zuständigkeit jährlich. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Anlieger auf der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Warum HANI für den Winterdienst in Hanau?
Hanau ist die Brüder-Grimm-Stadt, Industriestandort und seit 2026 wieder kreisfreie Stadt. Doch wer hier Eigentümer oder Hausverwaltung ist, kennt auch die Schattenseiten der Mainebene: vereiste Gehwege vor dem Mietshaus in Kesselstadt, glatte Firmenparkplätze in Wolfgang früh morgens, Schneematsch auf engen Zufahrten in Klein-Auheim. Für all das braucht man einen Winterdienst, der die Stadt kennt, der reagiert bevor der erste Mitarbeiter morgens anfährt, und der jeden Einsatz sauber dokumentiert.
Den ganzen Winter über rund um die Uhr einsatzbereit
Von November bis März sind wir im Bereitschaftsmodus. Unsere Teams überwachen die Wetterlage eigenständig und starten ohne Ihr Zutun. Kein Anruf nötig, kein Aufwachen um 5 Uhr. Schneefall in der Nacht? Wir sind unterwegs, bevor Ihre Mieter, Mitarbeiter oder Kunden morgens das Haus verlassen. In Hanau und der näheren Umgebung sind wir in der Regel innerhalb von 60 bis 90 Minuten vor Ort.
Präventiv streuen, bevor es glatt wird
Wir warten nicht auf den ersten Unfall. Bei angekündigtem Frost streuen wir präventiv mit abstumpfenden Mitteln, bevor sich überhaupt eine Glatteisgefahr bildet. Das reduziert den Gesamtaufwand, schont die Flächen und schützt Ihre Verkehrssicherungspflicht von Anfang an.
Spezialfahrzeuge und zugelassene Streumittel
Schneepflüge, Streufahrzeuge, Schneefräsen und Handgeräte für enge Treppenwege bringen wir selbst mit. Wir verwenden ausschließlich die in der Hanauer Satzung zugelassenen abstumpfenden Mittel – Sand, Splitt und Granulat – und halten die Vorgaben zum Umweltschutz strikt ein. Sie müssen weder Streumaterial bevorraten noch Geräte anschaffen.
Rechtssichere Dokumentation für jeden Einsatz
Jeder Räum- und Streueinsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführter Maßnahme protokolliert. Falls ein Passant auf Ihrem Gehweg stürzt und Schadensersatz fordert, weisen unsere Protokolle nach, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde. Für Hausverwaltungen und WEGs stellen wir die Dokumentation auch für die Betriebskostenabrechnung zur Verfügung.
Betriebshaftpflichtversicherung inklusive
Unser Winterdienst ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Ein Winterdienstvertrag mit HANI schafft Rechtssicherheit für Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen in Hanau gleichermaßen. Neben dem Winterdienst bieten wir in der Region auch Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung und Unterhaltsreinigung an – alles aus einer Hand.
Winterdienst in Hanau und den umliegenden Gemeinden
Zuverlässiger Winterdienst braucht kurze Anfahrtswege, gerade wenn über Nacht Schnee gefallen ist und alle Kunden gleichzeitig geräumt werden müssen. Wir betreuen Objekte in ganz Hanau und der umliegenden Region.
Neben Hanau übernehmen wir den Winterdienst auch in Maintal, Bruchköbel, Erlensee, Langenselbold, Rodenbach, Großkrotzenburg, Hainburg und Mühlheim am Main.
HANI Winterdienst in der Rhein-Main-Neckar-Region
Wir sind nicht nur in Kaiserslautern im Einsatz. In der gesamten Region übernehmen wir den Winterdienst für Privatkunden, Hausverwaltungen und Unternehmen.
Wann muss in Hanau geräumt werden?
Die Winterdienstpflicht gilt montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr. Bei Schneefall oder Glätte innerhalb dieser Zeiten ist unverzüglich zu räumen und zu streuen. Die Maßnahmen müssen bei Bedarf wiederholt werden.
Wer ist in Hanau für die Gehwege zuständig?
Der Eigenbetrieb Hanau Verkehr und Entsorgung (HVE) räumt die öffentlichen Fahrbahnen. Die Gehwege vor privaten Grundstücken sind Aufgabe der Eigentümer. Das regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hanau. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch die Übernahme der Straßenreinigung in der Innenstadt und den Fußgängerzonen die Eigentümer nicht von ihrer Winterdienstpflicht entbindet.
Was kostet ein Winterdienst in Hanau?
Die Kosten hängen von der Flächengröße, der Einsatzhäufigkeit und dem Aufwand ab. Die meisten Kunden wählen eine feste Bereitschaftspauschale für die Saison November bis März. Wir besichtigen kostenlos und erstellen ein transparentes Angebot. Privatpersonen können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzen. Für Vermieter sind die Kosten vollständig auf die Betriebskosten umlagefähig.
Kann ich die Räum- und Streupflicht vollständig übertragen?
Ja. Wir übernehmen Organisation, Einsätze, Streumittel und Dokumentation komplett. Die formale Verantwortung gegenüber Dritten bleibt beim Eigentümer, deshalb protokollieren wir jeden Einsatz lückenlos. Auch wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen haben, sind Sie durch unseren Dienst rechtlich abgesichert.
Welche Streumittel sind in Hanau erlaubt?
Vorrangig sind Sand, Splitt oder ähnliche abstumpfende Materialien zu verwenden. Streusalz ist auf Gehwegen und Überwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an Treppen, Rampen und starken Gefällstrecken. Nach dem Auftauen sind Streumittelrückstände unverzüglich zu beseitigen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen in Hanau?
Bei Verstößen gegen die Winterdienstpflichten drohen laut Straßenreinigungssatzung Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Zusätzlich haftet der Eigentümer zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB für Personenschäden. Ein Winterdienstvertrag mit einem versicherten Dienstleister ist die sicherste Lösung, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
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Tel. 0631 - 984 180 00
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Tel. 0621 - 560 104 47
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Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60