Winterdienst Griesheim

Die HANI Dienstleistungs GmbH übernimmt den Winterdienst Griesheim – Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung für Unternehmen, Hausverwaltungen und WEG. Als „Zwiebelstadt“ bekannt und Standort des ersten deutschen Verkehrsflughafens verbindet Griesheim gewachsene Wohnquartiere mit modernen Gewerbeflächen im Hessischen Ried.
Wir betreuen Gewerbeobjekte, Bürogebäude, Industrieflächen, Wohnanlagen und WEG im gesamten Stadtgebiet und übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich für Sie: versichert, dokumentiert, zuverlässig.

⭐ 4.9/5 Bewertung   📞 24/7 Erreichbar   🗓 Nov – März  📋 Einsätze dokumentiert

„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“

Unser Winterdienst in Griesheim

Griesheim liegt im flachen Hessischen Ried zwischen dem Darmstädter Westwald und der Rheinebene – eine Lage ohne natürlichen Windschutz, in der sich Glätte auf offenen Straßen und Gewerbeflächen oft rasch bildet. Genau darauf ist unser Einsatz ausgelegt: Wir halten Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingangsbereiche zuverlässig frei – termingerecht zu den in der Satzung geforderten Zeiten.

🟧 Schneeräumung: Räumen von Gehwegen, Hofeinfahrten, Parkplätzen und Zuwegen, je nach Fläche per Hand, Schneeschaufel, Schneefräse oder Schneepflug.

🟧 Streudienst bei Glätte: Abstumpfende Stoffe gemäß den Vorgaben der Stadt – in Griesheim ist Streusalz nur an besonderen Gefahrenstellen und in geringen Mengen zulässig.

🟧 Glättekontrolle: Frühe Kontrollfahrten vor Beginn des Berufsverkehrs, bei Bedarf mehrfach am Tag.

🟧 Maschineneinsatz: Vom Streufahrzeug bis zur Schneefräse – passend zur Flächengröße, auch für Gewerbeflächen entlang der Frankfurter und Darmstädter Straße.

🟧 Dokumentation: Lückenlose Einsatzprotokolle, die im Schadensfall als wichtiger Nachweis dienen können.

🟧 24-Stunden-Bereitschaft: Von November bis März sind wir rund um die Uhr einsatzbereit – auch bei kurzfristigem Wetterumschwung oder nächtlichem Schneefall sind wir vor Ort, bevor der Berufsverkehr einsetzt.

Der HANI Winterdienst in Griesheim setzt je nach Fläche Schneepflüge, Schneefräsen und Streufahrzeuge ein; auf schmalen Gehwegen, Treppen und Hofeinfahrten arbeiten unsere Teams mit handgeführten Geräten. Auf Wunsch führen wir Weißräumung durch oder räumen vollständig bis auf den Belag durch (Schwarzräumung).

In Griesheim ist Streusalz nicht generell verboten, aber stark eingeschränkt. Die Straßenreinigungssatzung schreibt abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt als Standard vor. Salz ist nur in geringer Menge erlaubt, um festgetretene Eis- und Schneereste zu lösen, da es Bäumen und Sträuchern entlang der Gehwege schadet. Unser Streudienst in Griesheim hält sich exakt an diese Vorgabe.

Per Winterdienstvertrag übernehmen wir Ihre Räumpflicht in Griesheim vollständig. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung und lückenlose Einsatzprotokolle sichern Sie rechtlich ab, sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen.

Räum- und Streupflicht in Griesheim: Was die Satzung verlangt

Die Grundlage bildet die Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim, zuletzt geändert im Sommer 2025. Sie überträgt die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen auf die Anlieger. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet bei Stürzen nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich. Die wichtigsten Eckdaten:

Räumzeiten

Täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr, ohne gesonderte spätere Frist für Sonn- und Feiertage. Bei Schneefall muss unverzüglich geräumt und gestreut werden – eine Ausnahme gilt nur während anhaltend starken Schneefalls.

Gehwegbreite

Der Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang ist auf mindestens 1,25 Meter zu räumen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg wechselt die Zuständigkeit jährlich zwischen beiden Grundstücksseiten. Bei Eisglätte müssen Gehwege in voller Breite und Tiefe abgestumpft werden, Überwege auf mindestens 2 Metern.

Streumittel

Zu streuen ist mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt. Salz ist nur in geringen Mengen an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder Gehwegen mit starkem Gefälle sowie zur Beseitigung festgetretener Reste zulässig – und muss nach der Frostperiode wieder entfernt werden.

Bußgeld & Haftung

Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Schwerer wiegt das zivilrechtliche Haftungsrisiko: Bei einem Sturz kann der Anlieger schadensersatzpflichtig werden.

Warum Hausverwaltungen und Betriebe in Griesheim auf HANI setzen

Wer in Griesheim Flächen freihalten muss, braucht keinen wechselnden Subunternehmer, sondern einen Partner, der das Objekt kennt und vor der Satzungsfrist da ist. Genau dafür stehen wir – mit festen Teams, klaren Verträgen und nachweisbarer Qualität.

Feste Teams, kein ständiger Wechsel

Bei uns kümmert sich dasselbe Team um Ihre Flächen – kein Einweisen von vorne bei jedem Einsatz, kein Subunternehmer, der die Adresse nicht kennt.

Pünktlich vor der Satzungsfrist

Wir richten unsere Kontrollfahrten an den Griesheimer Räumzeiten aus. Ihre Flächen sind frei, bevor um 7 Uhr der erste Mitarbeiter oder Mieter das Haus verlässt.

Klarer Winterdienstvertrag

Sie erhalten einen festen Winterdienstvertrag mit definierten Flächen, Zeiten und Streumitteln. Keine Hotline, die Sie weiterverbindet – ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt.

Abgesichert und nachweisbar

Wir arbeiten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung und dokumentieren jeden Einsatz. So unterstützen wir Sie beim Nachweis, dass Ihre Kontrollpflicht erfüllt wurde.

DEKRA-Zertifiziert

Qualität lässt sich behaupten oder nachweisen. Wir tun Letzteres: HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.

Winterdienst Griesheim - Hani Dienstleistungen Team bei Schneeräumung

Unser Einsatzgebiet rund um Griesheim

Wir übernehmen den Winterdienst in Griesheim – im gesamten Stadtgebiet – von der Innenstadt über die Wohngebiete Ostend und Nordend bis zu den Gewerbeflächen an der Frankfurter Straße.

Auch im Umland sind wir regelmäßig im Einsatz, unter anderem in Darmstadt, Weiterstadt, Wixhausen, Pfungstadt und Büttelborn.

Häufige Fragen zum Winterdienst Griesheim

Bis wann müssen Gehwege in Griesheim geräumt sein?

Die Räumpflicht gilt täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr, ohne gesonderte spätere Frist für Sonn- und Feiertage. Bei Schneefall muss unverzüglich geräumt werden – eine Ausnahme gilt nur während anhaltend starken Schneefalls.

Gilt in Griesheim eine Sonderregel bei einseitigem Gehweg?

Ja. Bei Straßen mit nur einem Gehweg wechselt die Räumpflicht jährlich: In geraden Jahren sind die Eigentümer auf der Gehwegseite verpflichtet, in ungeraden Jahren die der gegenüberliegenden Straßenseite.

Darf in Griesheim Streusalz verwendet werden?

Nur eingeschränkt. Vorgeschrieben sind abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt. Salz ist nur in geringen Mengen an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder starken Gefällstrecken sowie zur Beseitigung festgetretener Reste zulässig.

Wer haftet, wenn jemand auf einem ungeräumten Gehweg stürzt?

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Anlieger. Kommt er ihr nicht nach, haftet er bei einem Sturz nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich. Beauftragen Sie uns mit der Durchführung, übernehmen wir die Räumung – Ihre Kontrollpflicht unterstützen wir mit lückenloser Dokumentation.

Eignet sich der Winterdienst auch für Hausverwaltungen und WEG?

Ja. Wir arbeiten überwiegend für Hausverwaltungen, WEG und Gewerbebetriebe. Pro Objekt gibt es einen festen Winterdienstvertrag mit klar definierten Flächen, Zeiten und Streumitteln sowie einen festen Ansprechpartner.

Sind die Kosten für den Winterdienst Griesheim steuerlich absetzbar?

Für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte sind Winterdienstkosten in der Regel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ansetzbar. Bei Wohnobjekten kommt unter Umständen § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht. Die steuerliche Einordnung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Winterdienst in Griesheim anfragen

Ihr Kontakt zu uns:

HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis

Telefon:
06245 / 903 973 5

E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de

24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89

HANI Darmstadt
Tel. 06157 - 981 002 2

HANI Kaiserslautern
Tel. 0631 - 984 180 00

HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47

HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9

HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110

HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60

Mitteilung senden: