Winterdienst Bad Dürkheim
Bad Dürkheim liegt am Übergang vom Rheingraben zum Pfälzerwald – einer Region, die für milde Temperaturen bekannt ist. Das klingt entspannt, ist beim Winterdienst in Bad Dürkheim aber tückisch: Wenn Kaltluft aus dem Wald auf die Wärme der Rheinebene trifft, entsteht schnell Blitzeis. Nicht tagelanger Schneefall, sondern der kurze, unangekündigte Frost ist die eigentliche Herausforderung hier.
HANI übernimmt den Winterdienst Bad Dürkheim für Wohnanlagen, Gewerbebetrieb und Kureinrichtung – mit 24/7-Bereitschaft, eigenem Fuhrpark mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug sowie lückenlosen Einsatzprotokollen, die Sie im Haftungsfall absichern. Wir kennen die Straßenreinigungssatzung der Stadt und handeln danach.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Unsere Leistungen im Winterdienst Bad Dürkheim
Gemäß § 8 und § 9 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Dürkheim sind Grundstückseigentümer und Anlieger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung dieser Satzung. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie – verlässlich, dokumentiert und haftungssicher.
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten, Stellplätzen und Betriebsflächen
🟧 Streudienst mit abstumpfenden Mitteln – Splitt, Sand, Sägemehl, Asche (kein Streusalz auf Gehwegen, außer in geringen Mengen in Ausnahmefällen gemäß Satzung)
🟧 Glatteisbekämpfung auf Treppen, Rampen, Eingängen und Notausgängen
🟧 Präventives Streuen bei angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März
🟧 Freihalten von Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten und Parkbuchten vor dem Grundstück
🟧 Entfernung der Streumittel nach Ende der Winterperiode
🟧 Lückenlose Einsatzprotokolle mit Uhrzeit, Wetterlage und durchgeführten Maßnahmen
Tipp: Einen Winterdienstvertrag mit HANI können Sie gut mit unserer Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung oder Parkplatzreinigung kombinieren – ein Ansprechpartner für alles.
Die Räum- und Streupflicht in Bad Dürkheim – was Eigentümer wissen müssen
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Dürkheim regelt in § 8 und § 9, wer wann handeln muss. Als Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter oder Pächter stehen Sie in der Pflicht – unabhängig davon, ob das Gebäude bewohnt ist, Sie verreist sind oder das Objekt leer steht. Die Pflicht entfällt nicht, und ein Unfall auf einem nicht geräumten Gehweg kann teuer werden.
Wann muss geräumt und gestreut sein?
An Werktagen müssen Gehwege von 7:00 bis 20:00 Uhr schnee- und eisfrei sein, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr. Schnee oder Glätte, die nach 20:00 Uhr entstehen, sind bis 7:00 Uhr des nächsten Werktags zu beseitigen – an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Bildet sich während des Tages neue Glätte oder schneit es erneut, muss sofort und bei Bedarf mehrfach nachgeräumt werden.
Welche Flächen und in welcher Breite?
Gehwege müssen auf mindestens 1,00 Meter Breite freigeräumt und gestreut werden. Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist ein 1,00 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen. Auch vereiste Fahrbahnstellen und Überwege vor dem Grundstück sind in verkehrssicherem Zustand zu halten. Rinnsteine, Gullys und Hydranten müssen freigehalten werden, damit Schmelzwasser abfließen kann.
Was ist beim Streumittel zu beachten?
Zugelassen sind abstumpfende Stoffe wie Splitt, Sand, Asche und Sägemehl. Streusalz ist in Bad Dürkheim nur ausnahmsweise erlaubt – und auch dann nur in geringen Mengen, ausschließlich zur Beseitigung von festgefahrenem oder festgetretenem Eis. Auf Gehwegen ist Streusalz grundsätzlich nicht gestattet. Nach der Winterperiode müssen aufgebrachte Streumittel wieder entfernt werden.
Was droht bei Verstoß?
Ein Bußgeld ist möglich. Weit folgenreicher ist jedoch die zivilrechtliche Haftung: Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen nach § 823 Abs. 1 BGB. Wer die Räumpflicht an Mieter weitergibt, bleibt trotzdem in der Kontrollpflicht. Unsere lückenlosen Einsatzprotokolle sichern Sie im Streitfall ab.
Warum HANI für den Winterdienst in Bad Dürkheim?
Wer in Bad Dürkheim Grundstücke, Wohnanlagen oder Gewerbeflächen betreibt, braucht einen Dienstleister, der die lokalen Satzungsvorgaben kennt, nachweislich dokumentiert und auch dann noch erreichbar ist, wenn um 3 Uhr morgens Blitzeis die Gehwege überzieht. Genau dafür steht HANI Dienstleistungen – seit über 15 Jahren in der Region, mit eigenem Fuhrpark und festen Objektleitern, die Ihre Liegenschaft kennen.
DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001, 14001 & 50001
Geregelte Abläufe, kontrollierte Streumitteldosierung, unabhängig geprüft durch die DEKRA. Eine Arbeitsweise, die auch bei Behördenanfragen standhält.
Seit über 15 Jahren im Winterdiensteinsatz
Wir wissen, wie sich ein Kälteeinbruch aus dem Pfälzerwald ankündigt – und wann es Zeit ist, präventiv zu streuen, bevor der erste Frost die Gehwege überzieht.
24/7-Bereitschaft
Von November bis März rund um die Uhr einsatzbereit – auch an Wochenenden und Feiertagen. Sie bekommen morgens einen geräumten Gehweg, wir den Protokollnachweis.
Lückenlose Einsatzdokumentation
Datum, Uhrzeit, Wetterlage, eingesetzte Mittel – jeder Einsatz protokolliert. Ihr konkreter Schutz, wenn Sie als Eigentümer in die Haftung genommen werden.
Steuerlicher Hinweis: Beauftragen Sie HANI als Privatperson, können Sie die Lohnkosten für den Winterdienst zu 20 % als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß Paragraph 35a EStG direkt von der Steuerschuld abziehen – Zahlung per Überweisung und ordentliche Rechnung vorausgesetzt.
Winterdienst Bad Dürkheim und Umgebung
HANI ist nicht nur in der Kernstadt tätig. Wir betreuen Objekte in allen Stadtteilen und der unmittelbaren Umgebung – von der Innenstadt über die Weinlagen bis in die Ortsbezirke am Pfälzerwald.
Stadtteile Bad Dürkheim: Hardenburg | Leistadt | Ungstein | Grethen | Hausen | Seebach
Nahegelegene Städte und Gemeinden: Neustadt an der Weinstraße | Frankenthal | Grünstadt | Deidesheim | Wachenheim | Lambrecht | Haßloch
Winterdienst in weiteren Städten – HANI vor Ort
HANI betreibt Winterdienst in der gesamten Region zwischen Rhein, Main, Neckar und Pfalz. Hier finden Sie unsere Stadtseiten mit lokalen Satzungsdetails und verifizierten Räumzeiten:
Wer ist in Bad Dürkheim für den Winterdienst zuständig?
Das Stadtbauamt räumt die öffentlichen Fahrbahnen und Plätze. Für die Gehwege vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer oder Anlieger selbst verantwortlich – das regeln § 8 und § 9 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Dürkheim eindeutig. Als Hausverwaltung oder WEG können Sie diese Pflicht an HANI übergeben – mit lückenlosen Einsatzprotokollen als Nachweis.
Welche Streumittel sind in Bad Dürkheim vorgeschrieben?
Die Straßenreinigungssatzung Bad Dürkheim schreibt abstumpfende Stoffe vor: Splitt, Sand, Asche oder Sägemehl. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen und in geringen Mengen eingesetzt werden – ausschließlich zur Beseitigung von festgefahrenem oder festgetretenem Eis. Auf dem Gehweg ist es nicht generell erlaubt. HANI hält sich strikt an diese Vorgaben.
Was passiert, wenn ich meiner Räumpflicht nicht nachkomme?
Kommt ein Fußgänger auf einem nicht geräumten Gehweg zu Fall, haften Sie als Eigentümer nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz – auch dann, wenn Sie die Pflicht vertraglich an Mieter weitergegeben haben, diese aber ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen sind. Ein Winterdienstvertrag mit HANI und unsere dokumentierten Einsatzprotokolle schützen Sie im Streitfall.
Ab wann müssen Gehwege in Bad Dürkheim geräumt sein?
An Werktagen muss der Gehweg von 7:00 bis 20:00 Uhr schnee- und eisfrei gehalten werden. An Sonn- und Feiertagen gilt die Räumpflicht von 9:00 bis 20:00 Uhr. Schnee oder Glätte, die nach 20:00 Uhr entstehen, müssen bis 7:00 Uhr des nächsten Werktags (sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr) beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.
Kann ich als Privatperson den Winterdienst steuerlich absetzen?
Ja. Wenn Sie als Privatperson einen Winterdienstvertrag mit HANI abschließen, können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß Paragraph 35a EStG geltend machen. Das Finanzamt erkennt 20 % der Lohnkosten an – bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis jährlich. Voraussetzung: Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung) und entsprechende Rechnung von HANI.
Betreibt HANI auch Winterdienst in den Stadtteilen von Bad Dürkheim?
Ja. Wir sind in der gesamten Stadt Bad Dürkheim tätig – einschließlich der Ortsbezirke Hardenburg, Leistadt, Ungstein, Grethen, Hausen und Seebach. Auch umliegende Gemeinden wie Neustadt an der Weinstraße, Deidesheim, Wachenheim und Grünstadt gehören zu unserem Servicegebiet. Sprechen Sie uns einfach an – wir klären schnell, ob wir für Ihr Objekt die passende Lösung haben.
Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
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24/7 Notdienst:
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Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
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Tel. 0721 - 986 157 60