Winterdienst Pforzheim
Pforzheim liegt dort, wo Enz, Nagold und Würm zusammenfließen – eine Kessellage am Nordrand des Schwarzwalds, die für den Winter ihre eigenen Regeln aufstellt. Wenn nachts kalte Luft aus den Höhenlagen des Schwarzwalds in die Täler abfließt, sinken die Temperaturen in Stadtteilen wie Dillweißenstein, Büchenbronn oder Huchenfeld schneller als anderswo in der Region. Auf Gehwegen, Betriebsgeländen und Parkplätzen bildet sich dann Glätte, bevor Wetterdienste überhaupt Alarm schlagen.
Genau für solche Frostnächte ist Winterdienst Pforzheim mit HANI gemacht: Mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug sind wir rund um die Uhr in Bereitschaft – für Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften in der Gold- und Schmuckstadt.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Unsere Leistungen im Winterdienst Pforzheim
Der Eigenbetrieb der Technischen Dienste Pforzheim räumt die öffentlichen Straßen. Für die Gehwege vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer, Mieter oder Pächter verantwortlich – das regelt die Streupflicht-Satzung der Stadt Pforzheim eindeutig. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie, dokumentieren jeden Einsatz und sorgen dafür, dass Sie im Winter keine Haftungsrisiken eingehen.
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten, Stellplätzen und Betriebsflächen
🟧 Streudienst mit abstumpfenden Mitteln – Sand, Splitt, Granulat (kein Auftausalz auf Gehwegen)
🟧 Glatteisbekämpfung auf Treppen, Rampen, Eingangsbereichen und Notausgängen
🟧 Präventives Streuen bei angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März
🟧 Freihalten von Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen und Parkbuchten vor dem Grundstück
🟧 Entfernung der Streumittel nach Ende der Winterperiode
🟧 Lückenlose Einsatzprotokolle mit Uhrzeit, Wetterlage und durchgeführten Maßnahmen
Tipp: Einen Winterdienstvertrag mit HANI können Sie auch mit unserer Unterhaltsreinigung oder Treppenhausreinigung kombinieren – ein Ansprechpartner für alles.
Die Räum- und Streupflicht in Pforzheim – was Eigentümer und Mieter wissen müssen
Grundlage ist die Streupflicht-Satzung der Stadt Pforzheim (zuletzt geändert am 26.11.2006). Das Amt für öffentliche Ordnung und die Technischen Dienste sind zuständig für die städtischen Fahrbahnen. Für die Gehflächen vor privaten Grundstücken sind Eigentümer, Mieter und Pächter selbst verantwortlich. Für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist ein Winterdienstvertrag keine Komfortleistung, sondern eine Frage der Haftung – wer die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, haftet nach Paragraph 823 Abs. 1 BGB persönlich, auch wenn die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen wurde.
Wann muss geräumt und gestreut sein?
Die Pforzheimer Satzung schreibt einen der frühesten Startzeitpunkte in Baden-Württemberg vor: Gehflächen müssen werktags bis 6:30 Uhr geräumt und gestreut sein – eine halbe Stunde früher als in vielen anderen Städten. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht ab 8:00 Uhr. Die Räum- und Streupflicht endet täglich um 20:00 Uhr. Schnee oder Glätte, die nach diesen Uhrzeiten entstehen, müssen bei Bedarf auch wiederholt, unverzüglich beseitigt werden. Falls Lage oder Nutzung eines Grundstücks frühere Fußgängerfrequenz erfordern, gilt die Pflicht entsprechend früher.
Welche Flächen und in welcher Breite?
Die Satzung nennt die Räumbreite nicht als festen Meterwert, sondern funktional: Gehflächen sind so freizuhalten, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des öffentlichen Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Konkret geregelt sind Sonderfälle: An Treppenanlagen und Staffelwegen genügt eine Breite von mindestens 1,20 m je Seite. In Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Zonen sind 3 Meter entlang der bebauten Front zu räumen – deutlich mehr als auf normalen Gehwegen. Fehlt ein Gehweg vollständig, muss der Fahrbahnrand auf 1,20 m Breite freigehalten werden. Für jedes Hausgrundstück ist außerdem ein Zugang zur Fahrbahn in mindestens 1 Meter Breite zu räumen.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Bei Glätte sind ausschließlich Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe einzusetzen. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist in Pforzheim grundsätzlich untersagt – auch das ist in der Satzung explizit so geregelt. Ausnahmen gelten nur an Gefällstrecken und Treppenanlagen, wenn sich Glatteisgefahr anders nicht beseitigen lässt, und auch dort ist der Salzeinsatz auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Besondere Vorsicht gilt überall, wo Bäume oder Sträucher durch salziges Schmelzwasser geschädigt werden könnten: Dort ist Salzeinsatz vollständig verboten. Geräumter Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden – bei Tauwetter sind außerdem Straßenrinnen und Einläufe freizuhalten, damit Schmelzwasser abfließen kann.
Was droht bei Verstößen?
Wer seine Pflichten aus der Streupflicht-Satzung nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Amt für öffentliche Ordnung kann eine Geldbuße zwischen 5 und 500 Euro verhängen – bei fahrlässigen Verstößen bis zu 250 Euro. Hinzu kommt die zivilrechtliche Haftung nach Paragraph 823 Abs. 1 BGB: Stürzt ein Passant auf einer nicht ausreichend geräumten Gehfläche, haftet der Eigentümer für Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wer die Räumpflicht per Mietvertrag auf Mieter überträgt, bleibt in der Kontrollpflicht. Urlaub, Krankheit oder berufliche Abwesenheit entbinden nicht – wer selbst verhindert ist, muss rechtzeitig für eine geeignete Vertretung sorgen.
Darum HANI – Ihr Winterdienst Pforzheim
Mit DEKRA-zertifiziertem Qualitätsmanagement (ISO 9001) und über 15 Jahren Erfahrung kennen wir die lokalen Bedingungen in Pforzheim: den Kaltluftabfluss aus den Schwarzwald-Randlagen in die Enztal-Tieflagen, die besonders glatteisgefährdeten Steigungsstrecken in Stadtteilen wie Huchenfeld und Dillweißenstein und die strengen Vorgaben der Pforzheimer Streupflicht-Satzung. Wir handeln proaktiv – bevor Glätte zum Problem wird.
DEKRA-zertifiziert ISO 9001, 14001, 50001
HANI Dienstleistungen ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001. Geprüfte Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagementsysteme – keine Kompromisse bei Sicherheit und Dokumentation
Seit über 15 Jahren im Einsatz
Gewachsene Ortskenntnis: Wir wissen, wo in Pforzheim Eis zuerst entsteht – und handeln proaktiv
24/7 Bereitschaft
Erreichbar und einsatzbereit an 365 Tagen im Jahr – auch an Feiertagen und in der Nacht
Lückenlose Einsatzprotokolle
Jeder Einsatz dokumentiert – Datum, Uhrzeit, Fläche, Mittel. Ihr Schutznachweis vor Gericht
Winterdienst Pforzheim und Umgebung
HANI ist in Pforzheim und den umliegenden Gemeinden aktiv. Wir übernehmen den Winterdienst unter anderem in folgenden Stadtteilen und Nachbarorten:
Pforzheim-Stadtteile: Innenstadt · Brötzingen · Nordstadt · Oststadt · Südstadt · Dillweißenstein · Huchenfeld · Büchenbronn · Eutingen · Würm · Hohenwart · Maischhausen
Umgebung: Ispringen · Remchingen · Kämpfelbach · Birkenfeld · Keltern · Niefern-Öschelbronn · Neulingen · Eisingen · Mühlacker · Wimsheim
HANI Winterdienst in weiteren Städten
HANI bietet Winterdienst auch in weiteren Städten der Region zwischen Rhein, Main, Neckar und Pfalz. Hier finden Sie unsere Stadtseiten mit lokalen Satzungsdetails und verifizierten Räumzeiten:
Ab wann muss ich in Pforzheim mit dem Räumen beginnen?
In Pforzheim gilt einer der frühesten Startzeitpunkte in Baden-Württemberg: Werktags müssen Gehflächen bereits bis 6:30 Uhr geräumt und gestreut sein. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht um 8:00 Uhr. Das ist in der Streupflicht-Satzung der Stadt Pforzheim so festgelegt und gilt für alle Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die an öffentlichen Gehwegen liegen. Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte innerhalb des Pflichtzeitraums (bis 20:00 Uhr) muss unverzüglich nachgeräumt werden – auch mehrfach.
Darf ich in Pforzheim Streusalz verwenden?
Grundsätzlich nein. Die Streupflicht-Satzung Pforzheim schreibt vor, dass ausschließlich Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe eingesetzt werden dürfen. Streusalz und salzhaltige Mittel sind verboten. Eine Ausnahme gilt nur an Gefällstrecken und Treppenanlagen, wenn sich Glatteisgefahr durch abstumpfende Mittel allein nicht beseitigen lässt – und auch dort ist die Salzmenge auf das Notwendigste zu beschränken. Überall, wo Bäume oder Sträucher durch Schmelzwasser gefährdet werden könnten, ist Salzeinsatz vollständig untersagt. HANI arbeitet standardmäßig mit zertifizierten umweltverträglichen Streumitteln.
Ich bin Vermieter – kann ich die Räumpflicht auf meine Mieter übertragen?
Ja, das ist per Mietvertrag oder Hausordnung möglich. Allerdings bleiben Sie als Eigentümer in der Kontrollpflicht. Das heißt: Sie müssen sich regelmäßig vergewissern, dass die Mieter ihrer Pflicht tatsächlich nachkommen. Tun sie das nicht – und kommt jemand auf einem ungepflegten Gehweg zu Schaden – haften Sie nach Paragraph 823 Abs. 1 BGB unter Umständen trotzdem. Viele Vermieter und Hausverwaltungen entscheiden sich deshalb für einen Winterdienstvertrag mit HANI: Wir führen aus, dokumentieren lückenlos und übernehmen die Haftungsverantwortung für die erbrachten Leistungen.
Kann ich Winterdienst in Pforzheim steuerlich absetzen?
Ja – als Privatperson können Sie die Kosten für einen externen Winterdienst nach Paragraph 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Absetzbar sind 20 % der Lohnkosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Grundlage ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Zahlung per Überweisung (kein Barzahlung). Unternehmen und WEG können die Kosten als Betriebsausgabe oder über die Betriebskostenabrechnung umlegen. Sprechen Sie für Details Ihren Steuerberater an – HANI stellt auf Wunsch eine für steuerliche Zwecke geeignete Aufstellung aus.
Welche Flächen deckt ein Winterdienstvertrag mit HANI ab?
Das stimmen wir gemeinsam ab. Abgedeckt werden können Gehwege, Zufahrten, Parkplätze, Betriebsgelände, Laderampen, Treppenhäuser und Eingangsbereiche. Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten in Pforzheim oder den umliegenden Gemeinden ist ein Rahmenvertrag möglich, der alle Liegenschaften erfasst. Grundlage ist eine Objektbegehung, bei der wir Flächen, Zugänglichkeit für Streufahrzeuge und besondere Gefahrenstellen erfassen. So entstehen keine Überraschungen und kein ungepflegter Fleck im Einsatzplan.
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Was passiert, wenn HANI den Einsatz dokumentiert hat, es aber trotzdem zu einem Sturz kommt?
Unsere Einsatzprotokolle sind Ihr wichtigstes Beweismittel. Darin ist dokumentiert, wann wir wo tätig waren, welche Flächen geräumt und gestreut wurden und welche Mittel eingesetzt wurden. Liegt ein lückenloses Protokoll vor, das nachweist, dass zum Unfallzeitpunkt die Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß erfüllt war, ist die Grundlage für eine Haftung nach Paragraph 823 Abs. 1 BGB erheblich geschwächt. HANI archiviert diese Nachweise saisonal und stellt sie bei Bedarf zur Verfügung. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt darüber hinaus etwaige Schäden ab, die durch unsere Mitarbeiter im Einsatz entstehen.
Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de
24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89
HANI Darmstadt
Tel. 06157 - 981 002 2
HANI Kaiserslautern
Tel. 0631 - 984 180 00
HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60