Winterdienst Frankenthal

Frankenthal liegt in der Vorderpfalz – einer Region, die für milde Winter bekannt ist. Doch genau das ist das Problem: Wenn es hier schneit oder friert, kommt es oft unerwartet. Plötzliche Kälteeinbrüche mit Blitzeis auf Gehwegen, kurze Frostperioden die sich mit Tauwetter abwechseln – das ist anspruchsvoller zu managen als kontinuierlicher Schneefall im Hochgebirge. Beim Winterdienst in Frankenthal kommt es deshalb besonders auf Reaktionszeit und Verlässlichkeit an.
HANI übernimmt den Winterdienst Frankenthal für Sie – mit 24/7-Bereitschaft, eigenem Fuhrpark mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug, und lückenlosen Einsatzprotokollen die Sie im Schadensfall absichern. Ob Wohnanlage in der Innenstadt, Gewerbebetrieb in der Industriestraße oder Pflegeeinrichtung in Eppstein – wir kennen die Frankenthaler Straßenreinigungssatzung und handeln danach.

⭐ 4.9/5 Bewertung   📞 24/7 Erreichbar   🗓 Nov – März  📋 Einsätze dokumentiert

„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“

Unsere Leistungen im Winterdienst Frankenthal

Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF) räumt die öffentlichen Straßen. Für die Gehwege vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer oder Anlieger verantwortlich – das regelt die Straßenreinigungssatzung Frankenthal eindeutig. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie, dokumentieren jeden Einsatz und sorgen dafür, dass Sie im Winter keine Haftungsrisiken eingehen.

🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten, Stellplätzen und Betriebsflächen

🟧 Streudienst mit abstumpfenden Mitteln – Sand, Splitt, Granulat (kein Auftausalz auf Gehwegen)

🟧 Glatteisbekämpfung auf Treppen, Rampen, Eingangsbereichen und Notausgängen

🟧 Präventives Streuen bei angekündigtem Frost oder Eisregen

🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März

🟧 Freihalten von Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen und Parkbuchten vor dem Grundstück

🟧 Entfernung der Streumittel nach Ende der Winterperiode

🟧 Lückenlose Einsatzprotokolle mit Uhrzeit, Wetterlage und durchgeführten Maßnahmen

Tipp: Einen Winterdienstvertrag mit HANI können Sie auch mit unserer Unterhaltsreinigung oder Treppenhausreinigung kombinieren – ein Ansprechpartner für alles.

Die Räum- und Streupflicht in Frankenthal – was Eigentümer wissen müssen

In Frankenthal regelt die Straßenreinigungssatzung, wer wann was zu tun hat. Der EWF ist für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zuständig. Für die Gehwege vor privaten Grundstücken sind die Eigentümer, Mieter oder Pächter verantwortlich – unabhängig davon, ob sie selbst dort wohnen.

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Räumzeiten in Frankenthal

Schnee oder Glätte die nach 20:00 Uhr entstehen, müssen spätestens zu Beginn der Räumpflicht des nächsten Tages beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall muss bis 20:00 Uhr in angemessenen Abständen nachgeräumt werden.

• Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
• Samstag: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
• Sonn- und Feiertage: 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr

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Räumbreite und Streumittel

Auf Gehwegen, Geh- und Radwegen sowie am Fahrbahnrand (wo kein Gehweg vorhanden ist) gilt eine Mindestbreite von 1,50 m. Auftausalz ist auf Frankenthaler Gehwegen ausdrücklich nicht gestattet – erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Schotter, Splitt, Kies, Granulat oder Streusand. Nach dem Winter müssen die aufgebrachten Streumittel wieder entfernt werden.

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Parkbuchten und Gullys

Besonderheit in Frankenthal: Anlieger sind auch für öffentliche Parkbuchten vor ihrem Grundstück räumpflichtig. Außerdem müssen Straßenrinnen und Gullys freigehalten werden, damit Schmelzwasser abfließen kann. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geräumt werden.

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Haftung und Kontrollpflicht

Wer die Räumpflicht an Mieter überträgt, bleibt trotzdem in der Kontrollpflicht. Kommt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg zu Fall, droht eine Haftung nach Paragraph 823 Abs. 1 BGB – unabhängig davon, ob die Pflicht vertraglich weitergegeben wurde. Für Hausverwaltungen und WEGs gilt: Auch wenn Mieter räumen, muss die WEG die ordnungsgemäße Ausführung überwachen. Unsere Einsatzprotokolle dokumentieren jeden HANI-Einsatz lückenlos – das schützt Sie im Streitfall.

Warum Hausverwaltungen und Betriebe in Frankenthal auf HANI setzen

Frankenthal hat rund 50.000 Einwohner, eine kompakte Innenstadt und Stadtteile wie Eppstein, Flomersheim und Mörsch mit eigenem Charakter. Wer hier Objekte betreibt, weiß: Im Winter zählt nicht der schönste Plan, sondern wer um 6:30 Uhr tatsächlich vor Ort ist.

Eigener Fuhrpark – kein Subunternehmen

Wir arbeiten mit eigenem Fuhrpark: Schneepflug und Schneefräse für größere Flächen, Streufahrzeug für Gehwege und Einfahrten, Handgeräte für Treppen und enge Bereiche. Kein Weitervergeben an Dritte, keine langen Kommunikationswege wenn es schnell gehen muss.

24/7-Bereitschaft mit Wetterdaten-Monitoring

Wir beobachten Wetterdaten für Frankenthal und die Pfalzregion aktiv. Bei angekündigtem Frost oder Eisregen rücken wir präventiv aus – bevor der erste Passant auf Ihrem Gehweg ausrutscht. Das ist der Unterschied zwischen reaktivem und vorausschauendem Winterdienst.

Lückenlose Dokumentation für den Schadensfall

Jeder Einsatz wird protokolliert: Datum, Uhrzeit, Wetterlage, Maßnahmen, eingesetztes Streumittel. Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde. Im Streitfall entscheidet genau das.

Winterdienstvertrag und steuerliche Absetzbarkeit

Mit einem festen Winterdienstvertrag ist alles vorab geregelt – ohne jährliche Neuverhandlungen. Für Privatpersonen sind die Kosten nach § 35a EStG steuerlich absetzbar. Für Vermieter und WEGs sind sie vollständig umlagefähig. Zudem wird die Haftung reduziert, wenn ein zertifizierter Dienstleister den Winterdienst dokumentiert übernimmt.

DEKRA-zertifiziert & VDSI-Mitglied

HANI Dienstleistungen ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001 – unabhängig geprüft, nicht selbst erklärt. Als VDSI-Mitglied verpflichten wir uns zu klaren Standards in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Winterdienst in Frankenthal: Schneeräumung und Streudienst durch Hani Dienstleistungen

Winterdienst in Frankenthal und Umgebung

Von unserem regionalen Standort aus betreuen wir Objekte in Frankenthal und den umliegenden Gemeinden. Kurze Anfahrtswege bedeuten schnelle Reaktionszeiten – besonders wichtig wenn sich Blitzeis bildet.

Neben Frankenthal übernehmen wir den Winterdienst auch in folgenden Orten:

Ludwigshafen am Rhein · Worms · Mannheim · Speyer · Neustadt an der Weinstraße · Grünstadt · Lambsheim · Heßheim · Maxdorf · Bobenheim-Roxheim

Häufige Fragen zum Winterdienst in Frankenthal

Wer ist in Frankenthal für den Winterdienst auf Gehwegen verantwortlich?

Der EWF – Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal – räumt die öffentlichen Straßen und Plätze. Für die Gehwege vor privaten Grundstücken sind laut Straßenreinigungssatzung die Eigentümer, Mieter oder Pächter zuständig. Das gilt auch für öffentliche Parkbuchten direkt vor dem Grundstück. Wer seine Räumpflicht nicht erfüllt, riskiert ein Bußgeld und – bei einem Unfall – eine persönliche Haftung nach Paragraph 823 Abs. 1 BGB.

Bis wann muss in Frankenthal geräumt werden?

Die Räumzeiten in Frankenthal sind: montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 8:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr. Schnee oder Glätte, die nach 20:00 Uhr entstehen, müssen spätestens zu Beginn der Räumpflicht des nächsten Tages beseitigt sein. Bei anhaltendem Schneefall muss bis 20:00 Uhr wiederholt nachgeräumt werden.

Darf ich in Frankenthal Streusalz verwenden?

Nein. Die Frankenthaler Straßenreinigungssatzung schreibt für Gehwege ausdrücklich abstumpfende Mittel vor: Schotter, Splitt, Kies, Granulat oder Streusand. Auftausalz ist auf Gehwegen nicht gestattet. Nach Ende der Winterperiode müssen die aufgebrachten Streumittel wieder entfernt werden.

Was kostet ein Winterdienst in Frankenthal?

Die Kosten hängen von der Fläche, der Einsatzhäufigkeit und dem Leistungsumfang ab. Ein Gehweg vor einem Einfamilienhaus ist eine andere Kalkulation als der Winterdienst für einen Gewerbebetrieb in der Industriestraße oder eine Wohnanlage in Eppstein. Wir besichtigen kostenlos und erstellen ein transparentes Angebot. Für Privatpersonen sind die Kosten nach Paragraph 35a EStG steuerlich absetzbar, für Vermieter und WEGs über die Betriebskostenabrechnung umlagefähig.

Kann ich die Räumpflicht als Vermieter auf Mieter übertragen?

Ja – aber nur mit einer wirksamen schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag oder der Hausordnung. Ein Aushang im Treppenhaus reicht nicht aus. Und selbst wenn die Pflicht wirksam übertragen ist: Als Eigentümer oder Hausverwaltung bleiben Sie in der Kontrollpflicht. Kommt der Mieter seiner Pflicht nicht nach und Sie haben nicht kontrolliert, haften am Ende trotzdem Sie. Unser Winterdienstvertrag nimmt Ihnen diese Kontrolle ab – mit lückenlosen Einsatzprotokollen.

Wie schnell kann HANI mit dem Winterdienst in Frankenthal starten?

Nach einem kostenlosen Beratungsgespräch und der Besichtigung Ihrer Flächen können wir in der Regel innerhalb weniger Tage einen Winterdienstvertrag abschließen. Für die laufende Saison gilt: Sobald der Vertrag steht, sind wir bei der nächsten Frostmeldung für Frankenthal automatisch im Einsatz – ohne dass Sie anrufen oder bestätigen müssen.

Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!

Ihr Kontakt zu uns:

HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis

Telefon:
06245 / 903 973 5

E-Mail:
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