Winterdienst Rastatt
Die HANI Dienstleistungs GmbH übernimmt den Winterdienst Rastatt – Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung für Unternehmen, Hausverwaltungen und WEG. Rastatt verbindet Industrie, Logistik und Wohngebiete entlang der Murg – vom Mercedes-Benz-Werk und dem Industriegebiet Ost bis zum flachen Stadtkern.
Wir betreuen Gewerbeobjekte, Bürogebäude, Industrieflächen, Wohnanlagen und WEG im gesamten Stadtgebiet und übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich für Sie: versichert, dokumentiert, zuverlässig.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Unser Winterdienst Rastatt – diese Leistungen übernehmen wir
Ob Gehweg in der Innenstadt, Firmenparkplatz im Industriegebiet Ost oder Zufahrt zu einer Wohnanlage in Niederbühl – jede Fläche stellt eigene Anforderungen. Deshalb besichtigen wir Ihr Objekt vorab und erstellen einen individuellen Räum- und Streuplan, der festlegt, welche Flächen wann und wie geräumt werden:
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten, Radwegen und Parkflächen – mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug, auf Treppen klassisch mit Schneeschaufel
🟧 Streudienst mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand oder Granulat – ausgerichtet nach den Vorgaben der jeweiligen kommunalen Satzung
🟧 Eisbeseitigung und Glatteisbekämpfung auf Treppen, Rampen und Eingangsbereichen
🟧 Präventives Streuen mit abstumpfenden Mitteln vor angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März bei akuten Wetterlagen
🟧 Räumung von Betriebsflächen, Laderampen und Firmenarealen mit Spezialfahrzeugen
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführter Maßnahme dokumentiert. Das Einsatzprotokoll hält Zeitpunkt und Umfang der ausgeführten Arbeiten fest und kann im Schadensfall als wichtiger Nachweis dienen. Für Hausverwaltungen und WEG erleichtert es zudem die Nachvollziehbarkeit gegenüber Eigentümern und Verwaltungen.
Räum- und Streupflicht in Rastatt – was die Satzung verlangt
In Rastatt überträgt die Stadt die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger – Grundstükseigentümer, Erbbauberechtigte und Pächter. Rechtsgrundlage ist Paragraf 41 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall nach Paragraf 823 Absatz 1 BGB für entstandene Schäden; zusätzlich kann die Stadt ein Bußgeld verhängen.
Räumzeiten
Nach dem in Baden-Württemberg üblichen Muster muss werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt und gestreut sein, in der Regel bis etwa 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glättebildung muss mehrfach nachgeräumt werden.
Gehwegbreite
Geräumt werden muss ein Streifen, der breit genug ist, dass zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeikommen – in Baden-Württemberg üblicherweise 1 bis 1,5 Meter. Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein entsprechender Streifen am Fahrbahnrand.
Streumittel
Aus Umweltschutzgründen sehen die meisten kommunalen Satzungen abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand und Granulat vor. Streusalz ist auf Gehwegen in der Regel nur an Gefahrenstellen wie Treppen und Rampen oder bei Eisregen zulässig. Salzhaltigen Schnee lagern wir nicht auf Grünflächen oder Baumscheiben ab.
Bußgeld & Haftung
Kommt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg zu Schaden, haften die Anlieger nach Paragraf 823 Absatz 1 BGB für entstandene Schäden. Die Pflicht besteht auch bei Urlaub, Krankheit oder Leerstand – Sie müssen für eine zuverlässige Vertretung sorgen. Zusätzlich kann die Stadt Rastatt ein Bußgeld verhängen.
Warum Rastatter Unternehmen ihren Winterdienst an HANI übergeben
Viele Unternehmen bieten Winterdienst an. Der Unterschied liegt im Detail – und vor allem darin, ob jemand da ist, wenn um 4 Uhr morgens Blitzeis gemeldet wird.
Wir übernehmen Ihren Winterdienst vertraglich
Sie können uns mit der Durchführung Ihres Winterdienstes beauftragen – als Unternehmen, Hausverwaltung oder WEG. Wir übernehmen Organisation, Räumung, Streudienst und die lückenlose Dokumentation gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Einsatzprotokolle unterstützen Sie dabei, Ihre Verkehrssicherungspflichten nachzuweisen.
Proaktiv durch Wetter-Monitoring
Von November bis März überwacht unser Team die Wetterlage. Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug stehen ab Saisonbeginn bereit – wir werden tätig, sobald Glätte oder Schneeglätte gemeldet sind, ohne dass Sie anrufen müssen.
Feste Teams, eigene Mitarbeiter
HANI ist ein familiengeführtes Unternehmen und arbeitet ohne ausgelagerte Subunternehmer. Wer Ihr Grundstück bei der Erstbesichtigung kennengelernt hat, räumt auch beim ersten Schneefall – kein Einarbeitungsaufwand, keine wechselnden Gesichter.
DEKRA-zertifiziert
HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001, 14001 und 50001 – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Das bedeutet dokumentierte Prozesse und eine Qualitätssicherung, die auch im Winterdienst gilt.
Winterdienst in Rastatt und Umgebung
Schneller Winterdienst braucht kurze Wege – bei Schneefall und Glätte zählt jede Minute. Von unserem Standort in Stutensee bei Karlsruhe aus erreichen wir Rastatt und die umliegenden Gemeinden schnell, auch bei plötzlichem Wintereinbruch mitten in der Nacht. Wir sind in der Kernstadt und in allen Ortsteilen im Einsatz:
Kernstadt · Niederbühl · Förch · Ottersdorf · Plittersdorf · Rauental · Wintersdorf
Hani Winterdienst in weiteren Städten der Region
Wir sind nicht nur in Rastatt für Sie da. HANI übernimmt den Winterdienst in zahlreichen Städten der Region – mit demselben Anspruch an Zuverlässigkeit und Dokumentation. Eine Auswahl unserer Standorte:
Darüber hinaus übernehmen wir den Winterdienst in Gaggenau, Kuppenheim, Ötigheim, Bietigheim, Durmersheim, Muggensturm und weiteren Gemeinden im Landkreis Rastatt.
Wer ist in Rastatt für den Winterdienst auf dem Gehweg verantwortlich?
Die Stadt Rastatt überträgt die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger – Grundstükseigentümer, Erbbauberechtigte und Pächter. Vermieter können die Pflicht vertraglich auf Mieter übertragen, bleiben aber kontrollpflichtig. Den städtischen Winterdienst auf den Fahrbahnen koordiniert der Kundenbereich Stadtreinigung der Technischen Betriebe.
Bis wann muss der Gehweg in Rastatt geräumt sein?
Nach dem in Baden-Württemberg üblichen Muster muss werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt und gestreut sein, in der Regel bis etwa 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfach nachzuräumen. Die genauen Zeiten regelt die städtische Satzung.
Welche Streumittel sind in Rastatt erlaubt?
In der Regel sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand und Granulat vorgesehen; Streusalz ist auf Gehwegen meist nur an Gefahrenstellen oder bei Eisregen zulässig. Die genauen Vorgaben regelt die kommunale Satzung – wir richten unseren Streudienst danach aus.
Gilt die Räumpflicht auch bei Urlaub oder Krankheit?
Ja. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie das Gebäude nutzen, vermieten oder es leer steht. Urlaub und Krankheit entbinden nicht – Sie müssen für eine zuverlässige Vertretung sorgen. Ein beauftragter Winterdienst ist dafür eine zuverlässige Lösung, weil er eigenständig auf die Wetterlage reagiert und jeden Einsatz dokumentiert.
Was kostet der Winterdienst in Rastatt?
Die Kosten richten sich nach der zu betreuenden Fläche, der Einsatzhäufigkeit und besonderen Anforderungen wie Treppen oder Laderampen. Die meisten Kunden wählen eine feste Bereitschaftspauschale für die Saison November bis März. Nach einer Besichtigung erstellen wir ein transparentes Angebot. Privatpersonen können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach Paragraf 35a EStG steuerlich geltend machen.
Wie sichert mich HANI im Schadensfall ab?
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme protokolliert – das Protokoll kann im Streitfall als wichtiger Nachweis dienen. Zusätzlich deckt unsere Betriebshaftpflichtversicherung Schäden ab, die bei der Durchführung entstehen. Zusammen mit einem klaren Winterdienstvertrag unterstützt Sie das beim Nachweis Ihrer Verkehrssicherungspflichten.
Winterdienst in Rastatt anfragen
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de
24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89
HANI Darmstadt
Tel. 06157 - 981 002 2
HANI Kaiserslautern
Tel. 0631 - 984 180 00
HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60