Winterdienst Landau in der Pfalz
Landau liegt an der Weinstraße, eingebettet zwischen Rebhängen und dem Pfälzerwald – eine der sonnenreichsten Ecken Deutschlands. Doch wenn feuchte Kaltluft aus dem Wald in die Queichniederung sinkt, entsteht über Nacht Glätte, auch wenn der Winter sonst mild bleibt. Genau dann muss der Gehweg vor Ihrem Grundstück geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht liegt in Landau bei den Grundstückseigentümern – das regelt die städtische Straßenreinigungssatzung.
HANI übernimmt Ihren Winterdienst Landau in der Pfalz: Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung – versichert, dokumentiert, zu festen Saisonpreisen.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Winterdienst in Landau – was wir übernehmen
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
🟧 Streudienst mit Splitt, Sand oder Granulat – abstumpfend und satzungskonform
🟧 Eisbeseitigung an Treppen, Rampen und Eingangsbereichen
🟧 Bestreuung von Fußgängerüberwegen bei Eckgrundstücken bis zur Fahrbahnmitte
🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis April
🟧 Räumung von Betriebsflächen mit Schneepflug, Schneefräse und Streufahrzeug
🟧 Dokumentation aller Einsätze für Ihre rechtliche Absicherung
HANI arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung. Im Rahmen des Winterdienstvertrags übernehmen wir die operative Verantwortung für Ihre Flächen – ob Sie Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG sind.
Was die Satzung für den Winterdienst in Landau in der Pfalz vorschreibt
Die Räum- und Streupflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Landau in der Pfalz geregelt, rechtlich gestützt auf das Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG). Den Winterdienst auf den Hauptstraßen koordiniert der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL). Für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer verantwortlich.
Wann muss geräumt sein?
Täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr (§ 10 Abs. 10 StrRS). Schneit es, muss unverzüglich geräumt werden – auch wenn es mehrfach schneit. Die Satzung macht keinen Unterschied zwischen Werktagen und Sonn- oder Feiertagen. Die Pflicht gilt jeden Tag gleich.
Wie breit muss geräumt werden?
Mindestens 1,50 m breiter Gehstreifen entlang Ihres Grundstücks. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze – das schließt auch nichtbefahrbare Wohn- und Verbindungswege ein.
Was darf gestreut werden?
Splitt, Sand, Sägemehl oder andere abstumpfende Mittel. Salz ist nur erlaubt, wenn die Glätte anders nicht zu beseitigen ist – etwa bei Eisregen. Ein generelles Streusalzverbot mit Ausnahmecharakter.
Was gilt bei Eckgrundstücken?
Eine Landauer Besonderheit: Bei Eisglätte muss an Fußgängerüberwegen ein mindestens 1,50 m breiter Streifen bis zur Fahrbahnmitte gestreut werden. Eigentümer von Eckgrundstücken müssen für eine durchgehend bestreute Gehbahn sorgen.
Warum Eigentümer und Hausverwaltungen in Landau auf HANI setzen
Es gibt viele Anbieter. Der Unterschied zeigt sich beim ersten Schneefall: eigene Mitarbeiter statt Subunternehmer, lückenlose Dokumentation und ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt.
Eigene Fahrzeuge, kein Subunternehmer
Wir fahren mit eigenem Fuhrpark – Schneepflug, Schneefräse, Streufahrzeug – und eigenem Personal. Keine Subunternehmer, keine fremden Kapazitätsengpässe. Was vereinbart ist, wird erbracht.
Dokumentation als Haftungsschutz
Jeder Einsatz wird protokolliert: Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel. Kommt es zu einem Sturz, ist dieser Nachweis im Streit um § 823 Abs. 1 BGB entscheidend.
Für Hausverwaltungen und WEG
Winterdienstvertrag, Saisonplanung, Abrechnung – alles geregelt, bevor der erste Schnee fällt. Kombinierbar mit Unterhaltsreinigung und Gebäudereinigung.
DEKRA-zertifiziert
HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.
Unser Einsatzgebiet rund um Landau in der Pfalz
Wir betreuen Objekte in der Kernstadt und in allen Ortsteilen – in der Innenstadt, im Horst, auf der Wollmesheimer Höhe sowie in Queichheim, Mörlheim, Godramstein, Nußdorf, Arzheim, Mörzheim, Dammheim und Wollmesheim. Auch im Umland sind wir für Sie da: in Edenkoben, Annweiler, Bad Bergzabern, Offenbach an der Queich, Herxheim und Bornheim.
WEITERE STÄDTE
Wir sind nicht nur in Landau in der Pfalz für Sie da. HANI übernimmt den Winterdienst in zahlreichen Städten der Region – mit demselben Anspruch an Zuverlässigkeit und Dokumentation. Eine Auswahl unserer Standorte:
Wer ist für den Winterdienst in Landau zuständig – die Stadt oder ich?
Den Winterdienst auf den Hauptverkehrsstraßen koordiniert der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL). Die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen vor den Grundstücken liegt jedoch bei den Eigentümern – das regelt die städtische Straßenreinigungssatzung auf Basis des Landesstraßengesetzes. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und jemand verunfallt, haftet nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich.
Kann ich meine Räumpflicht vollständig an einen Winterdienst übertragen?
Die Durchführung ja – per Winterdienstvertrag. Die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen: Sie müssen prüfen können, ob der Dienst tatsächlich erbracht wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Leistung.
Darf ich in Landau Streusalz verwenden?
Nur im Ausnahmefall. Die Satzung schreibt abstumpfende Mittel vor – Splitt, Sand oder Sägemehl. Salz ist erlaubt, wenn sich die Glätte anders nicht beseitigen lässt, etwa bei Eisregen. Wir richten uns strikt nach dieser Vorgabe.
Darf ich in Landau Streusalz verwenden?
Nur im Ausnahmefall. Die Satzung schreibt abstumpfende Mittel vor – Splitt, Sand oder Sägemehl. Salz ist erlaubt, wenn sich die Glätte anders nicht beseitigen lässt, etwa bei Eisregen. Wir richten uns strikt nach dieser Vorgabe.
Was gilt bei einem Eckgrundstück in Landau?
Hier gilt eine Besonderheit: Bei Eisglätte müssen Sie an den Fußgängerüberwegen einen mindestens 1,50 m breiten Streifen bis zur Fahrbahnmitte streuen, damit eine durchgehende Gehbahn entsteht. Wir kennen diese Regelung und berücksichtigen sie im Räumplan.
Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?
Ja. Für gewerbliche Objekte als Betriebsausgabe. Für privat genutzte Immobilien als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG – bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Ihr Steuerberater bestätigt die Details.
Welche Flächen übernimmt HANI beim Winterdienst in Landau?
Wir räumen Gehwege, Zufahrten, Eingänge, Treppen, Parkplätze und Betriebsflächen – und bei Eckgrundstücken auch die Fußgängerüberwege bis zur Fahrbahnmitte. Den genauen Umfang legen wir vorab gemeinsam im Winterdienstvertrag fest.
Sie möchten einen Winterdienstvertrag für Ihr Objekt in Landau in der Pfalz? Am besten jetzt, bevor der erste Frost kommt!
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de
24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89
HANI Darmstadt
Tel. 06157 - 981 002 2
HANI Kaiserslautern
Tel. 0631 - 984 180 00
HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47
HANI Worms
Tel. 0173 - 719 088 9
HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110
HANI Stutensee
Tel. 0721 - 986 157 60