Winterdienst Ludwigshafen am Rhein
Ludwigshafen liegt in der Rheinebene – und das macht den Winter unberechenbar. Temperaturen kippen über Nacht, Glätte entsteht ohne Vorwarnung, und der Gehweg vor Ihrem Grundstück muss geräumt sein, bevor der erste Mitarbeiter oder Kunde ankommt. Den Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahnen übernimmt der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) – für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Das regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt.
HANI übernimmt Ihren Winterdienst Ludwigshafen am Rhein: Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung – versichert, dokumentiert, zu festen Saisonpreisen.
⭐ 4.9/5 Bewertung 📞 24/7 Erreichbar 🗓 Nov – März 📋 Einsätze dokumentiert
„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“
Winterdienst in Ludwigshafen – was wir übernehmen
🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
🟧 Streudienst mit Granulat, Sand oder Splitt – satzungskonform, kein Streusalz auf Gehwegen
🟧 Eisbeseitigung und Glatteisbekämpfung an Treppen, Rampen und Eingangsbereichen
🟧 Präventives Streuen vor angekündigtem Frost oder Eisregen
🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis April
🟧 Räumung von Betriebsflächen und Firmenarealen mit Schneepflug und Streufahrzeug
🟧 Dokumentation aller Einsätze für rechtliche Absicherung
HANI arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung. Im Rahmen des Winterdienstvertrags übernehmen wir die operative Verantwortung für Ihre Flächen – egal ob Sie Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG sind.
Was die Satzung für den Winterdienst in Ludwigshafen am Rhein vorschreibt
Die Räum- und Streupflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein (1-01) geregelt. Zuständig für den städtischen Winterdienst auf Fahrbahnen ist der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL). Für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer verantwortlich – unabhängig davon, ob Sie das Objekt selbst nutzen, vermieten oder leer stehen lassen.
Wann muss geräumt sein?
Werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8:00 Uhr. Fällt danach erneut Schnee oder tritt Glätte auf, muss unverzüglich nachgeräumt werden. Die tägliche Pflicht endet um 21:00 Uhr.
Wie breit muss geräumt werden?
Mindestens ca. 1,50 m breiter Gehstreifen. Liegt auf Ihrem Gehweg eine ÖPNV-Haltestelle, muss die gesamte Gehwegbreite freigehalten werden – damit Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können.
Was darf gestreut werden?
Granulat, Sand oder Splitt – abstumpfende Mittel. Streusalz ist in Ludwigshafen grundsätzlich verboten und darf nur in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden: bei Eisregen sowie an Treppen und Gefällstrecken.
Was passiert bei Vernachlässigung?
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt und ein Unfall passiert, haftet nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wichtig: Auch wenn Sie einen Winterdienst beauftragen, bleibt Ihre Kontrollpflicht bestehen. Sie müssen prüfen können, dass der Dienst tatsächlich erbracht wurde.
Warum Eigentümer und Hausverwaltungen in Ludwigshafen auf HANI setzen
Es gibt viele Anbieter. Der Unterschied liegt im Detail: eigene Mitarbeiter statt Subunternehmer, lückenlose Dokumentation und ein Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt – nicht erst beim zweiten Schneefall.
Eigene Fahrzeuge, kein Subunternehmer
Wir fahren mit eigenem Fuhrpark – Schneepflug, Schneefräse, Streufahrzeug – und eigenem Personal. Keine Subunternehmer, keine Kapazitätsengpässe Dritter. Was vereinbart ist, wird erbracht.
Dokumentation als Haftungsschutz
Jeder Einsatz wird protokolliert: Datum, Uhrzeit, Fläche, Streumittel. Im Schadensfall ist das Ihr Nachweis – und der entscheidet.
Für Hausverwaltungen und WEG
Winterdienstvertrag, Saisonplanung, Abrechnung – alles geregelt, bevor der erste Schnee fällt. Kombinierbar mit Unterhaltsreinigung und Gebäudereinigung.
DEKRA-zertifiziert
HANI ist DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) – geprüft durch eine unabhängige Stelle, nicht selbst ausgestellt. Für Sie bedeutet das dokumentierte Prozesse, geschultes Personal und eine Qualitätssicherung, die mit dem Einsatz nicht endet.
Unser Einsatzgebiet rund um Ludwigshafen am Rhein
HANI ist in Ludwigshafen und den umliegenden Gemeinden aktiv. Wir übernehmen den Winterdienst unter anderem in folgenden Stadtteilen und Nachbarorten:
Wir betreuen Objekte im gesamten Stadtgebiet – in Mitte, Nord, Süd, Oggersheim, Mundenheim, Rheingönheim, Ruchheim, Edigheim, Oppau und Friesenheim. Auch im direkten Umland: Mannheim, Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Schifferstadt und Limburgerhof.
WEITERE STÄDTE
Wir sind nicht nur in Ludwigshafen am Rhein für Sie da. HANI übernimmt den Winterdienst in zahlreichen Städten der Region – mit demselben Anspruch an Zuverlässigkeit und Dokumentation. Eine Auswahl unserer Standorte:
Wer ist für den Winterdienst in Ludwigshafen zuständig – die Stadt oder ich?
Den Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahnen übernimmt der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL). Die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen als Eigentümer – das regelt die städtische Straßenreinigungssatzung. Wer diese Pflicht nicht erfüllt und jemand verunfallt, haftet nach § 823 Abs. 1 BGB persönlich.
Kann ich meine Räumpflicht vollständig an einen Winterdienst übertragen?
Die operative Durchführung ja – per Winterdienstvertrag. Die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen: Sie müssen prüfen können, ob der Dienst tatsächlich erbracht wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Leistung – das ist Ihr Nachweis.
Darf ich in Ludwigshafen Streusalz verwenden?
Grundsätzlich nein. Die Satzung schreibt abstumpfende Mittel vor – Granulat, Sand oder Splitt. Streusalz ist nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt: bei Eisregen und an Treppen oder Gefällstrecken, wo andere Mittel nicht ausreichen. Wir halten uns strikt daran.
Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?
Ja. Für gewerbliche Objekte als Betriebsausgabe. Für privat genutzte Immobilien als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG – bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr. Ihr Steuerberater bestätigt die Details.
Bis wann muss der Gehweg in Ludwigshafen geräumt sein?
Werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr. Schneit es danach erneut oder wird es glatt, muss unverzüglich nachgeräumt werden. Die Pflicht gilt täglich bis 21:00 Uhr.
Was kostet ein Winterdienstvertrag in Ludwigshafen?
Das hängt von Fläche, Einsatzhäufigkeit und Aufwand ab. Die meisten Kunden wählen eine Bereitschaftspauschale für die gesamte Saison. Wir besichtigen kostenlos und erstellen ein individuelles Angebot – bevor der Winter anfängt.
Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
Ihr Kontakt zu uns:
HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis
Telefon:
06245 / 903 973 5
E-Mail:
info@hani-dienstleistungen.de
24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89
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Tel. 06157 - 981 002 2
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Tel. 0173 - 719 088 9
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Tel. 0721 - 986 157 60