Winterdienst Gernsheim

Gernsheim liegt im flachen Riedgebiet, direkt am rechten Rheinufer, zwischen Darmstadt und Mannheim. Das Klima ist gemäßigt, echte Wintereinbrüche sind selten. Aber wenn Frost und Schnee kommen, trifft es die Schöfferstadt oft unvorbereitet: vereiste Gehwege, glatte Zufahrten, zugefrorene Treppenaufgänge. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Gernsheim überträgt die Winterdienstpflicht auf Grundstückseigentümer. Auf Basis des Hessischen Straßengesetzes sind Eigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Wer nicht räumt, haftet bei Unfällen persönlich. Wir nehmen Ihnen diese Pflicht ab: Schneeräumung, Streudienst, Eisbeseitigung, lückenlos dokumentiert und zu festen Saisonpreisen.

⭐ 4.9/5 Bewertung   📞 24/7 Erreichbar   🗓 Nov – März  📋 Einsätze dokumentiert

„Wenn Sie bei Eis und Schnee noch schlafen, waren wir schon da.“

Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung in Gernsheim

Ob Gehweg vor dem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt, Firmenparkplatz im Gewerbegebiet, Zufahrt zum Pflegeheim oder Eingangsbereich eines Bürogebäudes: Wir passen den Winterdienst an Ihr Objekt in Gernsheim an. Vor der Saison besichtigen wir Ihre Flächen und erstellen einen individuellen Räum- und Streuplan. Sie wissen dann genau, was wann und wie geräumt wird.

🟧 Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten, Radwegen und Parkflächen

🟧 Streudienst mit Sand, Splitt oder Granulat, kein Auftausalz auf öffentlichen Gehwegen

🟧 Eisbeseitigung und Glatteisbekämpfung auf Treppen, Rampen und Eingangsbereichen

🟧 Präventives Streuen mit abstumpfenden Stoffen vor angekündigtem Frost oder Eisregen

🟧 24-Stunden-Bereitschaftsdienst von November bis März

🟧 Räumung von Betriebsflächen, Laderampen und Firmengeländen mit Spezialfahrzeugen

🟧 Freihalten von Notausgängen, Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen

🟧 Räumung von Dachflächen und Carports auf Anfrage

🟧 Lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit, Ort und Maßnahme

🟧 Komplette Übernahme Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht

Gerade in Gernsheim, wo starke Schneefälle selten sind und plötzliche Kälteeinbrüche deshalb umso unvorbereiteter treffen, ist ein professioneller Winterdienst auf Abruf sinnvoller als die spontane Eigenleistung. Sie können uns Ihre Räum- und Streupflicht vollständig übertragen. Wir kümmern uns um alles: Organisation, Einsätze, Streumittel und Dokumentation. Im Schadensfall belegen unsere Einssätzprotokolle, dass Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.

Was die Satzung in Gernsheim über die Räum- und Streupflicht vorschreibt

In Gernsheim regelt die Straßenreinigungssatzung der Schöfferstadt, wer für Schnee und Eis auf öffentlichen Gehwegen verantwortlich ist. Die gesetzliche Grundlage bildet das Hessische Straßengesetzt. Die Gemeinden können die Winterdienstpflicht per Satzung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. In Gernsheim ist diese Übertragung erfolgt. Das bedeutet: Als Grundstückseigentümer sind Sie verantwortlich, den Gehweg vor Ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte sicher begehbar zu halten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen ein Bußgeld sowie im Schadensfall erhebliche zivilrechtliche Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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Wann muss geräumt und gestreut sein?

Werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr. Innerhalb dieser Zeit muss nach Schneefall oder neu entstandener Glätte unverzüglich und bei Bedarf mehrfach geräumt und gestreut werden. Schnee oder Eis, der nach 20 Uhr fällt, muss am nächsten Morgen bis 7 Uhr beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

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Welche Gehwege sind betroffen?

Alle Gehwege, die an Ihr Grundstück angrenzen, in der Länge Ihrer Grundstücksfront. Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze als zu räumende Fläche. Auch Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Stellen in unmittelbarer Nähe Ihres Grundstücks können zur Räumpflicht gehören.

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Welche Streumittel sind zulässig?

Auf öffentlichen Gehwegen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat vorgeschrieben. Auftausalz ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht gestattet, da es die Umwelt schädigt sowie der kommunalen Satzung verboten ist. Nur in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung erzielen, darf Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Im Bereich von Baumscheiben und Grünflächen ist besondere Vorsicht geboten.

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Was passiert, wenn nicht geräumt wird?

Bei Verstoß gegen die Satzung kann ein Bußgeld verhängt werden. Schwerer wiegt die zivilrechtliche Haftung: Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, können Sie als Eigentümer für Schadensersatz und Schmerzensgeld herangezogen werden. Auch wenn Sie die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen haben, bleibt Ihre Kontrollpflicht bestehen. Haben Sie nicht überwacht, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt, können Sie trotzdem haften.

Ihr Winterdienst in Gernsheim mit HANI

Gernsheim ist zwar keine alpine Winterhochburg. Aber wenn der erste Frost in das Riedgebiet kommt, sind die meisten Eigentümer nicht vorbereitet: kein Streumittel im Keller, keine Schneeschaufel griffbereit, kein Dienstleister organisiert. Wir sind es.

Rund um die Uhr einsatzbereit, die gesamte Saison über

Von November bis März befinden wir uns im Bereitschaftsmodus. Schneefall in der Nacht? Unser Team ist unterwegs, bevor Ihre Mieter oder Mitarbeiter morgens das Haus verlassen. Auch bei plötzlichem Wintereinbruch reagieren wir sofort. Im Versorgungsgebiet Gernsheim sind wir in der Regel innerhalb von 60 bis 90 Minuten vor Ort.

Eigene Räumfahrzeuge und zugelassene Streumittel

Schneepflüge, Streufahrzeuge, Schneefräsen und Handräumgeräte bringen wir selbst mit. Sie müssen weder Sand oder Splitt bevorraten noch eigene Geräte anschaffen oder warten. Wir verwenden ausschließlich in Gernsheim zugelassene abstumpfende Mittel und halten die Vorgaben der städtischen Satzung zum Streumitteleinsatz strikt ein.

Nachweisbare Dokumentation für jeden einzelnen Einsatz

Jeder Räum- und Streueinsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführter Maßnahme protokolliert. Falls ein Passant auf Ihrem Gehweg stürzt und Schadensersatz fordert, belegen unsere Protokolle, dass ein professioneller Winterdienst beauftragt war und Ihre Verkehrssicherungspflicht lückenlos erfüllt wurde. Für Hausverwaltungen stellen wir die Dokumentation auch für die Betriebskostenabrechnung zur Verfügung.

Fester Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt

Sie erhalten einen direkten Kontakt in unserer zuständigen Niederlassung, der Ihr Grundstück aus der Besichtigung kennt und bei Rückfragen, Sonderwünschen oder kurzfristigen Änderungen sofort erreichbar ist. Kein anonymes Callcenter, kein langer Dienstweg.

Winterdienst Gernsheim - HANI Winterdienst-Fahrzeug mit Schneepflug im Einsatz

Räumdienst in Gernsheim und den umliegenden Orten

Schneller Winterdienst braucht kurze Wege. Von unserem Standort im Versorgungsgebiet Süd-Hessen betreuen wir Objekte in Gernsheim und den umliegenden Gemeinden, auch bei kurzfristigem Wintereinbruch.

Neben Gernsheim übernehmen wir den Winterdienst auch in Biebesheim am Rhein, Stockstadt am Rhein, Riedstadt, Trebur, Bensheim und Lampertheim.

Häufige Fragen zum Winterdienst Gernsheim

Ab wann und bis wann gilt die Räumpflicht in Gernsheim?

Werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr. Bei erneutem Schneefall oder neu entstehender Glätte innerhalb dieser Zeiten muss sofort und bei Bedarf auch mehrfach nachgeräumt werden. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss am nächsten Morgen bis 7 Uhr beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Was kostet ein professioneller Winterdienst in Gernsheim?

Die Kosten hängen von der Fläche, der Einsatzhäufigkeit und dem Leistungsumfang ab. Die meisten unserer Kunden wählen eine feste Bereitschaftspauschale für die gesamte Saison von November bis März. Wir besichtigen Ihr Objekt kostenlos und erstellen ein transparentes Angebot. Privatpersonen können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen; für Vermieter sind die Kosten vollständig auf die Betriebskosten umlagefähig.

Ist Streusalz in Gernsheim auf Gehwegen erlaubt?

Auf öffentlichen Gehwegen grundsätzlich nicht. Die Satzung sowie das Hessische Straßengesetz schreiben abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt oder Granulat vor. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen, wenn diese Mittel nicht ausreichen, darf Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Im Bereich von Baumscheiben und begrünten Flächen darf salzhaltiger Schnee nicht abgelagert werden.

Kann ich die Räum- und Streupflicht vollständig an Sie abgeben?

Ja. Wir übernehmen Organisation, Einssätze, Streumittel und Dokumentation komplett. Als Eigentümer bleiben Sie zwar der rechtlich Verantwortliche gegenüber Dritten, aber durch unseren professionellen Dienst und die lückenlose Protokollierung sind Sie im Schadensfall rechtlich abgesichert. Auch wenn Sie die Pflicht vertraglich auf Mieter übertragen haben und diese sie nicht erfüllen, sind Sie durch unseren Service auf der sicheren Seite.

Wie schnell reagieren Sie bei Schneefall in Gernsheim?

Bei angekündigtem Frost streuen wir präventiv, bevor es überhaupt glatt wird. Unsere Teams überwachen die Wetterlage eigenständig und starten ohne Ihr Zutun. Bei plötzlichem Wintereinbruch sind wir in Gernsheim und der näheren Umgebung in der Regel innerhalb von 60 bis 90 Minuten vor Ort.

Werden alle Einsätze schriftlich dokumentiert?

Jeden einzelnen. Mit Datum, Uhrzeit, Ort und durchgeführter Maßnahme. Dieses Protokoll ist Ihre rechtliche Absicherung, falls es auf Ihrem Grundstück zu einem Unfall kommt. Für Hausverwaltungen stellen wir die Dokumentation auf Wunsch auch für die Betriebskostenabrechnung zur Verfügung.

Sie möchten mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!

Ihr Kontakt zu uns:

HANI Dienstleistungs GmbH
Zentrale Biblis
Gewerbestraße 21
68647 Biblis

Telefon:
06245 / 903 973 5

E-Mail:
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24/7 Notdienst:
0173 - 719 08 89

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Tel. 0631 - 984 180 00

HANI Mannheim
Tel. 0621 - 560 104 47

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Tel. 0173 - 719 088 9

HANI Wiesbaden
Tel. 0611 - 510 12 110

HANI Stutensee
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