Winterdienst
Winterdienst – unsere Dienstleistung für Unternehmen und Vermieter
Spätestens sobald die ersten Schneeflocken fallen, stellt sich für Unternehmen und Vermieter größerer Wohnanlagen jedes Jahr die gleiche Frage: “Wer übernimmt den Winterdienst?”. Denn die gesetzlich festgeschriebene Räum- und Streupflicht in Deutschland überantwortet nicht nur privaten Eigenheimbesitzern diese Dienstleistung. Doch gerade Unternehmen möchten ungern selbst Personal zum Winterdienst und Schneeräumen von Gehwegen, Parkplätzen und sonstigen Flächen bereitstellen. Die Verpflichtung, Gehwege, Parkplätze und Einfahrten frei von Schnee und Eis zu halten, stellt alle Verantwortlichen deshalb vor eine große Herausforderung – die HANI jederzeit zuverlässig für Sie bewältigt.
Unser Winterdienst sorgt für schnee- und eisfreie Gehwege, Zufahren und Flächen
Gut, dass es uns gibt! Denn unser Winterdienst bringt Sie mit einer umfassenden Dienstleistung sicher durch die kalte Jahreszeit. Wir kümmern uns von der ersten Schneeflocke an um den Räumdienst in all seinen Belangen. Und das ebenso regelmäßig wie zuverlässig und vor allem gründlich. Gestalten Sie den Tag nach Ihren eigenen Prioritäten ganz ohne Streuen und Schneeschippen, denn unser professioneller Winterdienst betreut Sie im Zeitraum vom 01. November bis zum 31. März rundum fachgerecht und sorgt dafür, dass Ihre Einfahrten, Parkplätze und Gehwege frei von Schnee und Eis bleiben – 24-Stunden am Tag.
Durch unsere Winterdienst-Dienstleistung ganzheitlich und umweltbewusst betreut
Dabei agieren wir immer ganzheitlich und rücken bei Bedarf mit unseren individuellen, auch für anspruchsvolle Aufgaben geeigneten Räummaschinen an. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Winterdienst-Mitarbeiter dabei auf die umweltbewusste und nachhaltige Durchführung aller Räum- und Streuarbeiten. So arbeiten sie nicht nur schonend und gründlich, sondern setzen unsere umwelt- und tierfreundlichen Streumittel auch gezielt und nur im erforderlichen Maße ein. Denn wer möchte schon, dass Straßenbäume oder die Pfoten von Vierbeinern beim Gassigehen durch unsachgemäßen Einsatz von Streusalz Schaden nehmen – ganz gleich, ob das nun auf privaten Grundstücken, Betriebsgeländen oder öffentlichen Wegen passiert?
Unsere Leistungen im Winterdienst
vom 1. November bis 31. März
- Räumen
- Streuen
- 24-Stunden Bereitschaftsdienst
Unser Kehrdienst lässt Sie natürlich auch im Sommer nicht im Stich
- das Kehren von Einfahrten, Gehwegen und Parkplätzen
- den Einsatz sowohl manueller Handkehrmaschinen als auch von Großflächenkehrmaschinen
- sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept für rundum saubere Grundstücke.